BGM Pahlmann erläutert dem Rat einen Bericht des Landesrechnungshofes. Dieser bemängelt, dass die Stadt Bramsche aufgrund von fehlerhaften Berechnungen zu geringe Friedhofs- und Marktgebühren verlangt.
Er stellt klar, dass die Gebühren rechtlich zulässig sind und bei früheren Prüfungen nicht bemängelt wurden.