Beschluss: einstimmig angenommen

-       Die Tagesordnungspunkte 4 und 5 sind gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt behandelt worden. -

 

Dipl.-Ing. Fünfzig erläutert die Vorlage WP 11-16/711 zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes gemeinsam mit der Vorlage WP 11-16/715 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 124 „Windpark Balkum/Hesepe“ zu TOP 5.

 

RM Specht fragt an, inwiefern Maßnahmen aus dem Wegerandstreifenprogramm in Ueffeln/Balkum als Kompensationsmaßnahmen für die Eingriffe im Windpark Balkum/Hesepe berücksichtigt werden können. Dipl.-Ing. Fünfzig führt aus, dass hierzu erst konkrete Angaben gemacht werden können, wenn die Ergebnisse bzgl. möglicher Beeinträchtigungen der Avifauna, des Landschaftsbildes und die entsprechende Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung vorliegt.

 

RM Quebbemann macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass ein gemeinsamer Konsens darüber besteht, dass die erforderliche Kompensation vor Ort in Ueffeln erfolgen sollte und dazu möglichst auch die Ökopunkte aus dem Wegerandstreifenprogramm in Anspruch genommen werden sollten.

 

Der Bereich Ueffelner Aue erscheint aus Sicht von ORM Jeurink aus landschaftlicher Sicht höherwertig. Es stellt sich daher die Frage, ob auf Seiten der Gemeinde Alfhausen ebenfalls Bestrebungen bestehen, den Windpark im Bereich Thiene zu erweitern und inwieweit es möglich ist, die östliche Erweiterungsfläche in Richtung Westen zu verlagern.

 

Dipl.-Ing. Fünfzig führt hierzu aus, dass das Landschaftsbild im Bereich der Ueffelner Aue durch den vorhandenen Windpark Balkum/Thiene bereits vorbelastet ist. Über eine mögliche Erweiterung des Windparks im Bereich Thiene liegen der Verwaltung keine Informationen vor. Dieser Bereich unterliegt ohnehin der Planungshoheit der Gemeinde Alfhausen. Eine Verlagerung der östlichen Erweiterungsfläche in Richtung Westen ist aufgrund der Vorgaben des regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Osnabrück nicht möglich.

 

Für ORM Wegner stellt sich die Frage, warum die neuen Anlagen höher sein müssen als die vorhandenen und warum man jetzt darüber nachdenkt, über die mit 150 m Höhe festgesetzten Anlagen hinauszugehen.

 

LSBD Greife führt hierzu aus, dass die vorhandenen Anlagen schon einige Jahre alt sind und zu dem damaligen Zeitpunkt die marktüblichen Anlagen noch nicht so eine Höhenentwicklung genommen hatten, wie das heute der Fall ist. Daher wurde bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die Höhenbegrenzung nach den marktüblichen Anlagen festgesetzt. Wie mit den zusätzlichen Anlagen umgegangen werden soll, liegt im Ermessen der Ortsratsmitglieder des Ortsrates Hesepe und der Ratsmitglieder im Stadtrat der Stadt Bramsche. In diesem Zusammenhang weist LSBD Greife darauf hin, dass die Verwaltung ebenfalls den Ortsvorsteher des Ortsteiles Balkum über die Planungsabsichten informiert hat, da der vorhandene Windpark fast überwiegend im Ortsteil Balkum liegt. Nach Mitteilung von LSBD Greife hat sich der Ortsvorsteher, Herr Borcherding, telefonisch zu den Planungsabsichten geäußert und mitgeteilt, dass sich aus seiner Sicht eine andere Form des Mastes aus Stahlbeton störend auf die vorhandenen Gittermasten auswirkt. Ebenfalls sieht er eine deutliche Abhebung der Anlagenhöhe der drei zusätzlichen Windenergieanlagen von den vorhandenen Anlagen als kritisch an. LSBD Greife bittet darum, dass man sich in den kommenden Monaten in der Politik eine deutliche Meinung hierzu bildet.

 

RM Quebbemann schlägt vor, ähnlich wie bei den Windparkgebieten in Ahrensfeld, Wittefeld und Kalkriese auch für die Erweiterung des Windparks in Balkum/Hesepe eine Visualisierung durchzuführen, um festzustellen, wie sich die zusätzlichen Anlagen auf das Landschaftsbild auswirken.

 

Stellv. OBM Dallmann lässt über die Vorlage WP 11-16/711 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                   einstimmig

                                                         bei einer Enthaltung