Die Tagesordnungspunkte 4 und 5 wurden gemeinsam abgehandelt.
LSBD Greife trägt den aktuellen Stand des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Für den Bebauungsplan wurden Festsetzungen erarbeitet, die es ermöglichen, einen Großteil der Eingriffe innerhalb des Gebietes zu kompensieren, gleichwohl muss jedoch auch außerhalb des Gebietes ausgeglichen werden. LSBD Greife weist darauf hin, dass kein anderes städtisches Gewerbegebiet so durchgrünt ist, wie dieses es sein wird (31 % Grünflächen). Er weist jedoch auch darauf hin, dass das Schutzgut Mensch im Mittelpunkt steht. Der Flächennutzungsplan hat sich hinsichtlich der Anteile an Grünflächen deutlich verändert. LSBD Greife weist außerdem darauf hin, dass umfangreiche Gutachten erstellt worden sind. Das weitere Vorgehen sieht, nach einem positivem Beschluss im Verwaltungsausschuss am 05.05.2015 vor, dass als nächster Schritt die öffentliche Auslegung folgt. Parallel soll die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Anschließend werden die eingegangenen Hinweise und Anregungen eingearbeitet und es folgt der Satzungsbeschluss.

Herr Ballmann fragt nach, ob das größte Lärmschutzkontingent nun auf der Teilfläche 3 liegt, so wie im Vortrag von LSBD Greife gehört, oder ob es so wie im Plan dargestellt, auf der Teilfläche 7 liegt. LSBD Greife gibt an, dass das größte Lärmschutzkontingent auf der Teilfläche 7, bei den Parkplätzen, liegt. Herr Ballmann fragt außerdem nach den Festsetzungen im § 4. Hier soll die Grundflächenzahl auf 0,9 erhöht werden. Er fragt nach warum dies auch für diejenigen Flächen gilt, die von der Stadt Bramsche vermarktet werden. Bei diesen Flächen sollte man die GFZ doch besser auf 0,8 belassen. LSBD Greife erklärt, dass dies eine politische Entscheidung wäre.

Herr Tapken regt an, dass die Umwandlung des standortfremden Nadelforstes in einen Laub- und Mischwald (Maßnahmenfläche C) nicht in einem Schritt erfolgen soll, um einen Kahlschlag zu vermeiden. LSBD Greife erklärt, dass diese Maßnahme in Abschnitten durchgeführt werden soll.

Herr Ballmann möchte die Fassadenbegrünung unter dem § 6 der Festsetzungen mit aufgenommen haben. LSBD Greife weist darauf hin, dass bislang noch nicht feststeht wie viel Fassadenfläche entsteht und begrünt werden kann. Das Aufwertungspotenzial wird, laut der Unteren Naturschutzbehörde, auch als nicht so hoch angesehen. Er weist außerdem darauf hin, dass eine Festsetzung eventuell falsche Signale an die anzusiedelnde Firma sendet. Hier wäre es ratsam Gespräche mit der Firma zu führen, um zu einem Konsens zu gelangen. 

OBM Görtemöller lässt über die Vorlage WP 11-16/737 abstimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür