OBM Marewitz informiert, dass beim Landkreis Osnabrück das Genehmigungsverfahren hinsichtlich der Erstellung von sieben Windkraftanlagen im Bereich Ahrensfeld und sechs Windkraftanlagen im Bereich Wittefeld vorliegt.

Die zugehörigen Unterlagen können beim Landkreis Osnabrück und bei der Stadt Bramsche eingesehen werden. Auf Wunsch können die Daten auch digital beim Landkreis Osnabrück eingeholt werden.

 

Herr Fünfzig weist darauf hin, dass das Genehmigungsverfahren nicht durch die Stadt Bramsche, sondern durch den Landkreis Osnabrück selbst initiiert wurde.

Im Rahmen des BImSchG-Verfahrens informiert er zudem, dass eine Anlage im Bereich Ahrensfeld aufgrund einer angrenzenden Produktenfernleitung um 15 m in westlicher Richtung auf einen Gesamtabstand von etwa 40 m in den Park hinein vorschoben werden muss.

Das Schall- und Schattenwurfgutachten wird deshalb überarbeitet.

 

OBM Marewitz bemängelt, dass die Ausgleichsflächen nicht in Gänze im Ortsteil Lappenstuhl vorgesehen sind und zudem der vom Ortsrat Lappenstuhl gewünschte Naturlehrpfad nicht berücksichtigt worden sei.

 

Herr Fünfzig erläutert, weshalb ein Naturlehrpfad nicht als Ausgleichsmaßnahme im Rahmen des Genehmigungsverfahren festgesetzt werden kann.

Es könne jedoch eine vertragliche Regelung mit den Betreibern der Windparks hinsichtlich der genauen Ausgestaltung der vorgesehenen Streuobstwiese getroffen werden.

 

Herr Tepe und Herr Brüggemann schlagen diesbezüglich ein Gespräch mit der Verwaltung und Vertretern des Ortsrates Lappenstuhl vor.

 

Herr Westerhaus informiert, dass bezüglich des Projekts „Bürgerwindpark“ noch einige Rahmenbedingungen zu klären seien.

 

 

Der Ortsrat Lappenstuhl fasst den einstimmigen Beschluss, dass die Ausgleichsflächen im Ortsteil Lappenstuhl angelegt werden sollen und hinsichtlich der Ausgestaltung der Streuobstwiese mit integriertem Naturlehrpfad eine vertragliche Regelung mit den Windparkbetreibern geschlossen werden soll.