ORM Witt fragt an, warum die Gewerbegrundstücke unter dem Ankaufswert veräußert werden.

 

LSBD Greife weist darauf hin, dass in einer öffentlichen Sitzung keine Aussagen über Grundstückspreise gemacht werden. Er erläutert, dass bei der Festlegung des Grundstückspreises das Preisgefüge konkurrierender Gewerbeflächen in der Region berücksichtigt wurde. Ebenso muss eine Relation zum Grundstückspreis bei der Vermarktung von Gewerbeflächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 99 „ Südlich des Mittellandkanals“ gesehen werden. Die Festlegung des Grundstückspreises ist ein Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Bramsche im Hinblick auf die Zielvorstellung, mehr Gewerbesteuer in den kommenden Jahren einzunehmen. Die Umsetzung erfolgt nicht immer in den ersten Jahren, sondern muss auf einen längeren Zeitraum gesehen werden.