Herr Werner Kühn erkundigt sich, ob für den Neubau/Anbau des Rathauses noch Zinsen und Tilgung fällig sind.

EStR Willems antwortet, dass dies schwierig zu beantworten ist, da für den städtischen Haushalt das Gesamtdeckungsprinzip gilt. Er schätzt, dass hierfür aber keine Tilgung mehr anfällt.