Ein Bürger fragt an, ob vom Vördener Damm Richtung der Oberorststraße, Höhe Gartenstadt das Ortsausgangsschild sinnvoll ist, da hier stark beschleunigt wird

 

Antwort (Frau Wall, 11.03.2015):

Am 24.02.2015 wurde eine Straßenkontrolle durchgeführt. Das Ortsschild (VZ 310 Beginn der Ortschaft, VZ 311 Ende der Ortschaft) kennzeichnet das Ende von Bramsche und den Beginn vom Ortsteil Epe. Der Standort  ist ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen und Straßenbaulast in der Regel dort anzubringen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße beginnt oder endet (VwV-StVO zu VZ 310 und 311).