Sitzung: 17.02.2015 Ortsrat Epe
Ein Bürger fragt an, ob vom Vördener
Damm Richtung der Oberorststraße, Höhe Gartenstadt das Ortsausgangsschild
sinnvoll ist, da hier stark beschleunigt wird
Antwort (Frau Wall, 11.03.2015):
Am 24.02.2015 wurde eine
Straßenkontrolle durchgeführt. Das Ortsschild (VZ 310 Beginn der Ortschaft, VZ
311 Ende der Ortschaft) kennzeichnet das Ende von Bramsche und den Beginn vom
Ortsteil Epe. Der Standort ist ohne
Rücksicht auf Gemeindegrenzen und Straßenbaulast in der Regel dort anzubringen,
wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf
einer der beiden Seiten der Straße beginnt oder endet (VwV-StVO zu VZ 310 und
311).