Beschluss: einstimmig angenommen

RM Sieksmeyer merkt an, dass auf Seite 3 der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 6 „Städtebauliche Ziele“ der Satz keinen Sinn ergäbe, da wahrscheinlich noch ein Wort eingefügt werden müsse. Er fragt nochmals nach, ob alle Festsetzungen aus dem ursprünglichen Bebauungsplan beibehalten werden und sich die Änderung lediglich auf die Erschließungsstraße bezieht. Dieses wird von LSBD Greife bestätigt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig