Sitzung: 22.01.2015 Ortsrat Engter
Herr Kania schildert die Situation. Die Anlage ist dem
Protokoll beigefügt. Vorrausetzung für die Niederlassung als Vertragsarzt, sei
eine kassenärztliche Zulassung. Diese Zulassungen würde ein Ausschuss vergeben,
wenn die personellen Voraussetzungen erfüllt seien, d.h. der Arzt müsste ein
Facharzt für Allgemeinmedizin oder für Innere Medizin sein.
Eine weitere
Voraussetzung läge in der vorh. Versorgung des Gebietes mit Ärzten.
Als Bemessungszahl
sei 1 Hausarzt pro 1670 Einwohner definiert. Damit sei die Versorgung in
Bramsche übererfüllt, der Versorgungsgrad der Stadt Bramsche läge bei zurzeit
111,9%. Deshalb gäbe es neue Zulassungen erst als Ersatz für ausfallende ältere
Ärzte. Erst bei einer Überversorgung um 180% würde eine freiwerdende Stelle
nicht wieder besetzt.
OBM Görtemöller fragt an, wie die Nachfolgeregelung sei, wenn
in Engter demnächst ein Arzt in Rente geht.
Herr Dr. Bruhning antwortet, dass er mit einem evtl.
Nachfolger in Verhandlung stünde.
Herr Kuhlenkamp merkt an, dass für seine Tochter, die Ihren Facharzt -Abschluss für
Allgemeine Innere Medizin anstrebt, eine Gemeinschaftspraxis denkbar wäre, die
Planungen seien allerdings noch nicht konkret.
Herr Witt fragt, ob ein Nachfolger für eine
geschlossene Praxis eine Zulassung erhielte.
Herr Kania antwortet, dass mit der Schließung der
Praxis, die Versorgung unter die 110 % fallen würde. Der Versorgungsgrad von
180 %, ab dem keine neuen Zulassungen erteilt würden, wäre also bei weitem
nicht erreicht. Es würde eine neue Zulassung erteilt. Man könnte dem Arzt
allerdings nicht vorschreiben, in welchem OT er sich konkret niederlassen
müsste, deshalb wäre die Lösung, dass ein direkter Nachfolger gefunden wird für
die jeweiligen Ortsteile die bessere Lösung.
OBM Marewitz erläutert, dass es in Engter vor einiger
Zeit eine dritte Praxis gegeben habe. Diese sei jetzt ohne Nachfolger
geschlossen. Sie fragt, ob damit diese Zulassung für Engter entfallen sei.
Herr Kania antwortet, dass diese Ärztin keine Zulassung
hatte.