Herr Kania schildert die Situation. Die Anlage ist dem Protokoll beigefügt. Vorrausetzung für die Niederlassung als Vertragsarzt, sei eine kassenärztliche Zulassung. Diese Zulassungen würde ein Ausschuss vergeben, wenn die personellen Voraussetzungen erfüllt seien, d.h. der Arzt müsste ein Facharzt für Allgemeinmedizin oder für Innere Medizin sein.

Eine weitere Voraussetzung läge in der vorh. Versorgung des Gebietes mit Ärzten.

Als Bemessungszahl sei 1 Hausarzt pro 1670 Einwohner definiert. Damit sei die Versorgung in Bramsche übererfüllt, der Versorgungsgrad der Stadt Bramsche läge bei zurzeit 111,9%. Deshalb gäbe es neue Zulassungen erst als Ersatz für ausfallende ältere Ärzte. Erst bei einer Überversorgung um 180% würde eine freiwerdende Stelle nicht wieder besetzt.

 

OBM Görtemöller fragt an, wie die Nachfolgeregelung sei, wenn in Engter demnächst ein Arzt in Rente geht.

 

Herr Dr. Bruhning antwortet, dass er mit einem evtl. Nachfolger in Verhandlung stünde.

 

Herr  Kuhlenkamp merkt an, dass für seine Tochter, die Ihren Facharzt -Abschluss für Allgemeine Innere Medizin anstrebt, eine Gemeinschaftspraxis denkbar wäre, die Planungen seien allerdings noch nicht konkret.

 

Herr Witt fragt, ob ein Nachfolger für eine geschlossene Praxis eine Zulassung erhielte.

 

Herr Kania antwortet, dass mit der Schließung der Praxis, die Versorgung unter die 110 % fallen würde. Der Versorgungsgrad von 180 %, ab dem keine neuen Zulassungen erteilt würden, wäre also bei weitem nicht erreicht. Es würde eine neue Zulassung erteilt. Man könnte dem Arzt allerdings nicht vorschreiben, in welchem OT er sich konkret niederlassen müsste, deshalb wäre die Lösung, dass ein direkter Nachfolger gefunden wird für die jeweiligen Ortsteile die bessere Lösung. 

 

OBM Marewitz erläutert, dass es in Engter vor einiger Zeit eine dritte Praxis gegeben habe. Diese sei jetzt ohne Nachfolger geschlossen. Sie fragt, ob damit diese Zulassung für Engter entfallen sei.

 

Herr Kania antwortet, dass diese Ärztin keine Zulassung hatte.