ESTR Willems erläutert, dass die schulorganisatorischen Auswirkungen von der Vorfrage abhängig seien, ob eine IGS gewollt sei. Der Kreistag Osnabrück habe am 20.10.2014 beschlossen, eine IGS in Bramsche einzurichten. Hierauf habe Bramsche keinen direkten Einfluss, somit gebe es auch keine Beschlussvorlage. Seit einiger Zeit würden die Rahmenbedingen und Modalitäten mit dem Landkreis diskutiert. Über das „ob“ einer IGS sei bislang nicht diskutiert worden. Er habe wahrgenommen, dass seitens der Fraktionen eine IGS nicht in Frage gestellt werde.

Bei Errichtung einer IGS sei zu klären, was der Schulträger für die Sekundarschulen tun müsse, welches Angebot vorzuhalten sei und was aufgrund der Rahmenbedingungen überhaupt machbar sei.

Solange Haupt- und Realschule nachgefragt würden, müsse der Schulträger dies anbieten. Hierüber lasse sich diskutieren, Einigkeit bestehe, ein möglichst gegliedertes Schulsystem einer Haupt- und Realschule vorzuhalten. Zur Frage, was machbar sei, müsse man sich die Zahlen anschauen. ESTR Willems verweist dazu auf die Vorlage und erläutert die wesentlichen Zahlen und Fakten. Natürlich könne man die Anmeldezahlen einer IGS abwarten, die Frage sei aber, was dies bringe.

 

Als Fazit bleibe festzuhalten, dass nach den Prognosen maximal zwei bis drei Klassenzüge an den Sekundarschulen Haupt- und Realschule zu beschulen seien. Voraussichtlich eine Klasse an der Hauptschule und maximal zwei Klassen an einer Realschule. Die Frage der Räumlichkeiten lasse sich lösen und stehe auch nicht im Vordergrund. Für den Vorschlag der Umwandlung der Haupt- und Realschule in eine Oberschule sei die Verwaltung kritisiert worden. Dies sei jedoch keine ideologische, sondern eine pragmatische Frage. Lasse sich das Angebot von Haupt- und Realschule besser in zwei kleinen nebeneinander existierenden Schulen oder besser in Form einer Oberschule aufrecht erhalten. Die Form der Oberschule sei im Jahr 2011 unter einer CDU/FDP geführten Landesregierung in Niedersachsen eingeführt worden, gerade um das gegliederte Schulsystem dort zu erhalten, wo die Schülerzahlen für selbständige Haupt- und Realschulen nicht mehr ausreichend seien. Der Gesetzgeber habe kleinen Sekundarschulen die größtmögliche Handlungsfreiheit geben wollen, zur Gestaltung eines Haupt- und Realschulangebotes nach den örtlichen Verhältnissen. Daher der Vorschlag der Verwaltung zur Einrichtung einer Oberschule. Auf längere Sicht sei dies die realistischere und vielleicht einzige Möglichkeit, neben einer IGS und mit einem Gymnasium ein Haupt- und Realschulangebot, somit ein vollständig gegliedertes Schulangebot in Bramsche zu erhalten.

 

Zur Wahlfreiheit auswärtiger Schulangebote merkt ESTR Willems an, dass angeblich bei Einrichtung einer Oberschule in Bramsche die Möglichkeit beschnitten werde, auswärtige Haupt- und Realschulen zu besuchen. Er vermute, dass diese nicht zutreffende Behauptung auf einem Missverständnis in dem Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes beruhe. Dort sei in § 63 Abs. 4 des Schulgesetzes vorgesehen, die Regelung der Schulbezirke zu ändern. Bisher sei ausdrücklich von einer Wahlmöglichkeit die Rede gewesen. In der Begründung zur Gesetzesänderung heiße es aber, die Änderung diene der Rechtsbereinigung. Dies bedeute, sei die gewählte Schulform, z. B. eine Realschule, nicht in Trägerschaft der Stadt Bramsche, stelle dies kein Hindernis dar, eine Schule in auswärtiger Trägerschaft zu besuchen. Die Tatsache, dass eine Oberschule mit einem Schulbezirk bestehe, habe damit nichts zu tun. Dies habe der Gesetzgeber damit klarstellen wollen.

 

Vors. Höveler möchte den anwesenden Schulleitungen, Frau Castrup von der Hauptschule Bramsche und Herrn Szczepanek von der Realschule die Möglichkeit geben, zur Vorlage Stellung zu beziehen.

 

Frau Märkl findet, es solle über das Rederecht abgestimmt werden.

Vors. Höveler lässt über das Rederecht der Schulleitungen abstimmen. Der Ausschuss ist einstimmig dafür, bei einer Enthaltung.

 

Frau Castrup erläutert, dass sie und das Kollegium der Hauptschule Bramsche sich für die Einrichtung einer Oberschule neben einer IGS aussprechen. Die Vorlage der Verwaltung sei ihrer Meinung nach eine sinnvolle Möglichkeit die Schulstruktur in Bramsche zu organisieren. Die Hauptschule Bramsche möchte ihre erfolgreiche Arbeit weiterführen. Aus Sicht des Kollegiums funktioniere dies nur in einem zwei- bis dreizügigem System. Entsprechende Wahlmöglichkeiten seien sichergestellt, nicht so bei einem einzügigen System. Es gäbe nur noch ein eingeschränktes Angebot, daraus resultierend weniger Schüleranmeldungen. Dies habe wiederrum weniger Lehrerstunden zur Folge und auf Dauer werde die Hauptschule in die Bedeutungslosigkeit versinken. Dies müsse man sich klar machen, es sei ein „Sterben auf Raten“. Ebenso stünde dies auch einer Realschule bevor.

Sie erläutert die inhaltliche und organisatorische Arbeit der Hauptschule und die Möglichkeit der Weiterführung in Form einer Oberschule.

Die Hauptschule Bramsche sei im Landkreis Osnabrück eine „Leuchtturmschule“ im Bereich Berufsorientierung und möchte dieses System auf eine Oberschule übertragen. Sie erläutert den Ablauf der Maßnahmen der Berufsorientierungen in Zusammenarbeit mit der Fa. Fuchs Konzepte. Die vorhandenen Konzepte der Realschule Bramsche zur Profilbildung könne man integrieren. Man müsse sich zwischen einer jahrgangsbezogenen oder einer schulformbezogenen  Oberschule entscheiden. Räumliche und organisatorische Schwierigkeiten würden generell durch eine Oberschule vermieden. Die Oberschule wäre eine einzige Schule, mit einer Verwaltung und unter einem Dach. Die Neue Mehrheit bescheinige der Hauptschule eine gute Arbeit, sie habe sich profiliert und solle erhalten bleiben. Der Gedanke sei löblich, aber als Hauptschule werde sie in die Einzügigkeit geraten. Sie sei der Auffassung, dass eine überlebensfähige Schule mindestens Zweizügig sein müsse, damit das bisherige Angebot an Maßnahmen und Fächern Bestand habe. Eine Oberschule wäre neben einer IGS erfolgreich, wenn sie sich in ihrem Schwerpunkt deutlich unterscheiden würde. Dies wäre der vorgestellte Schwerpunkt der Berufsorientierung. Dies sei in Zusammenarbeit mit einer IGS ausbaufähig. Eltern hätten eine Wahlmöglichkeit. Dies könne jedoch nur funktionieren, wenn beide Schulen gleichzeitig eingerichtet würden. Werde eine IGS jetzt eingerichtet und die Oberschule ein Jahr später, werde die Oberschule immer ein Jahr hinter dem Konzept einer IGS zurückstehen.

 

Herr Szczepanek erklärt, als Schulleiter der Realschule habe er heute erstmals die Möglichkeit sich zu äußern. Bislang habe es kein einziges Gespräch weder zur Einrichtung einer IGS noch zu anderen Überlegungen gegeben. Derzeit würden 716 Schüler, in den Jahrgängen zwischen 104 und 134 Schülern, beschult. Dieser Umstand sei bei einer IGS-Gründung zu berücksichtigen. Laut Vorlage verfüge die Realschule über 30 allgemeine Klassenräume, es gebe jedoch nur 26 Klassenräume und diese seien vollständig belegt. Nur durch die Nutzung anderer Räumlichkeiten der  Ganztagsbetreuung oder EDV käme man vielleicht auf 30 Klassenräume. Weiterhin gebe es Probleme bestimmte Klassen unterzubringen, da die Raumgröße bei 8 Klassenräumen nicht angemessen sei. Wesentliche räumliche Voraussetzungen zur Errichtung einer IGS würden fehlen. Dies gelte auch für die Räumlichkeiten der Naturwissenschaften, seit 2 Jahren warte man auf eine Grundsanierung. Seit dem Gasunfall könne in den Bereichen Physik, Chemie und Biologie kein Versuch mehr mit Gas durchgeführt werden.

 

Weiterhin verweist er auf die schwierige räumliche Situation einer IGS und einer Realschule unter einem Dach. Es gebe nur 1 Lehrerzimmer, ein kleines Sekretariat und 2 Schulleiterzimmer, darüber hinaus keine weiteren freien Räume.

Er betont, er habe sich nicht zur Schließung der Realschule geäußert, auch wenn dies in der Zusammenfassung der Vorlage so stehe. Er habe lediglich in seiner Stellungnahme, die fairerweise allen Ausschussmitgliedern hätte zugänglich gemacht werden sollen, darauf verwiesen, welche Probleme es in diesem Bereich gebe.

Die Umfrage des Landkreises sei seinerzeit einseitig ausgerichtet gewesen. Es seien keine Alternativangebote erkennbar gewesen. Die neben einer IGS und einem Gymnasium verbleibenden Schüler müssten beschult werden, diese Schulform starte jedoch als „Restschule“.

 

Zur Situation Oberschule könne er sich den Ausführungen von Frau Castrup anschließen. Eine Oberschule orientiere sich hinsichtlich des Kern-Curriculums zu fast 90 % an der Realschule. Lediglich dort, wo Hauptschul- oder Grundkurse eingerichtet würden, gelten die Hauptschulrahmenrichtlinien. Die Wahlpflichtkurse der Realschule seien anders strukturiert, als dies bislang an der Hauptschule der Fall sei. Die Berufsorientierung an der Realschule sei vergleichbar mit der Oberschule, nicht aber mit der Hauptschule. Es sei eine „Mogelpackung“ das Schild Hauptschule durch Oberschule auszutauschen. Die Oberschule sei nicht die Fortsetzung der Hauptschule mit anderen Mitteln. Grundsätzlich spreche er sich nicht gegen eine Oberschule aus, sondern gegen eine Oberschule, wie sie in Bramsche konzipiert werde.

 

Frau Völkmann sieht in dem Angebot der berufsbildenden Maßnahmen an einer Oberschule Unterschiede zur Hauptschule. An einer Oberschule würden die berufsbildenden Maßnahmen in erforderlichem Umfang erteilt, an einer Hauptschule jedoch mindestens an 80 Tagen. Dies sei inhaltlich ein großer Unterschied. Die Berufsbildung an einer Oberschule orientiere sich im Wesentlichen an der einer Realschule. Sie bezweifele, ob diese Breite an Angeboten und Maßnahmen zur Berufsbildung an einer Oberschule so aufrecht erhalten werden können.

 

Frau Christ-Schneider erklärt dazu, dies hänge vom Engagement und Einfallsreichtum der Schulleiter und des Lehrerkollegiums ab. Bestimmte Vorgaben seien einzuhalten, es gebe aber viele Schulen die darüber hinaus sehr engagiert seien. Die Ausführungen von Frau Castrup seien überzeugend.

 

Frau Höveler weist als Elternvertreterin der Realschule Bramsche darauf hin, dass die Schulinspektion auch die Realschule im Bereich der Berufsorientierung als „Leuchtturm“ dargestellt habe. Hier gebe es zwei gute Schulen in diesem Bereich.

 

Frau Märkl erklärt, Bramsche habe eine „zerschlagene Schullandschaft“. Der Landkreis habe den Beschluss gefasst eine IGS einzurichten, eine Elternbefragung sei durchgeführt worden, ohne das gewünschte Ergebnis zu bringen. Eine weitere nordkreisweite Elternbefragung sei durchgeführt worden, mit der Frage, ob es eine IGS in Bramsche geben solle. Andere Standorte seien nicht abgefragt worden. Bramsche bekomme eine IGS, die Gemeinde Ankum keine IGS, obwohl sie diese gern gehabt hätte. Der Landkreis versuche dies mit allen Mitteln zu verhindern.

Der Landkreis habe den Beschluss gefasst, einen entsprechenden Antrag auf Einrichtung einer IGS zu stellen, dieser hätte bis zum 31.10.2014 gestellt werden müssen. Das sei bislang nicht geschehen, da viele Detailfragen ungelöst seien. Für die Antragstellung sei eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2014 beim Kultusministerium beantragt und genehmigt worden. Bis heute sei jedoch nichts geklärt, die politischen Gremien der Stadt seien nicht dazu gehört worden. In einer Vorlage des Landkreises aus dem Jahr 2010 sei geprüft worden, ob eine IGS in Bramsche einzurichten sei. Laut Vorlage hätte die Einrichtung einer Gesamtschule in Bramsche gravierende Auswirkungen auf die aktuelle Schullandschaft in Bramsche und den umliegenden Kommunen.

 

Die Hauptschule könne voraussichtlich nur noch einzügig geführt werden. Die Realschule werde statt der jetzigen fünf Züge noch zwei Züge behalten. Das Gymnasium Bramsche werde sich in der Sekundarstufe I von fünf auf zwei bis maximal drei Züge reduzieren.

Die Schulen in der Samtgemeinde Neuenkirchen würden geschwächt und wären kaum noch zu halten, die Oberschule stünde vor dem aus. Die Hauptschule in Alfhausen sei gefährdet, ebenso die Haupt- und Realschulen in Ostercappeln. In Wallenhorst sei die Zweizügigkeit der Hauptschule und die Dreizügigkeit der Realschule gefährdet. Die IGS in Fürstenau werde einen Zug verlieren. Die Schullandschaft in Belm sei beeinträchtigt.

Der Landkreis als Schulträger müsse ein Gebäude zur Verfügung stellen. Die erforderlichen Kosten ließen sich noch nicht ermitteln. Der Landkreis plane eine kostenneutrale Übernahme des Bramscher Realschulgebäudes, ohne Turnhalle. Gebäude und Grundstück seien 10,2 Millionen Euro wert. Dies sei unstrittig. Abzüglich des gemeinsamen Mensabaus und Zuschüssen komme man auf einen Wert von 8,5 Millionen Euro. Der Landkreis sei bereit, genau Null Euro hierfür zu zahlen und gehe davon aus, dass das real existierende Gebäude in sogenanntes immaterielles Vermögen übergehe. Dies bedeute, das Gebäude bleibe auf der Aktiva-Seite der städtischen Bilanz bestehen, nur würde es nicht mehr der Stadt gehören. Dies sei ein Trick, der kommunalpolitisch möglich, jedoch nicht anzufechten sei.

Letzter Punkt der Vorlage aus 2010 besage, dass eine IGS in Bramsche aufgrund der massiven Kosten der Schülerbeförderung nicht einzurichten sei. Im Jahr 2010 seien die Kosten der Schülerförderung für eine IGS mit 370.000 Euro beziffert worden. In der Vorlage des Landkreises von 2014 seien diese Kosten mit 59.000 Euro angegeben worden, man frage sich, wo der Restbetrag in Höhe von 310.000 Euro geblieben sei.

Weiterhin sei die Schülerzahlentwicklung unklar. In der zehn Jahres Prognose gebe es nicht genügend Bramscher Schüler für eine IGS. Dies bedeute, nur für Bramsche betrachtet, könne keine IGS eingerichtet werden. Mit der Befragung des gesamten Nordkreises seien die Zahlen dann ausreichend. Das Ergebnis sei eine „Trümmerlandschaft“ in Bramsche. Die Haupt- und Realschule seien von der Schließung bedroht, langfristig auch das Gymnasium. Die Stadt Bramsche trage die Konsequenzen einer vom Landkreis übergestülpten Schulpolitik, ohne Gebäude und Konzept. Innerhalb weniger Monate seien zwei neue Schulformen zu gründen, für die es bislang noch keine Planungsgruppe gebe.

 

Zu einer Oberschule in Bramsche merkt sie an, Herr Willems habe gesagt, es sei möglich auch eine Realschule in Wallenhorst zu besuchen. Dem sei nicht so. Das neue Schulgesetz in der Anhörungsfassung sehe vor, dass Schüler im Schulbezirk einer Oberschule keine Haupt-, Ober- oder Realschule eines benachbarten Schulträgers besuchen dürften. Die Wahlfreiheit für Bramscher Eltern sei massiv eingeschränkt. Es gebe keinen Auslegungsspielraum. Die Oberschule in Neuenkirchen wäre nicht mehr existenzfähig, da Bramscher Schüler dort nicht mehr beschult werden dürften. Sie schätze das Engagement von Frau Castrup, halte es aber nicht für sinnvoll zwei integrative Systeme nebeneinander in Bramsche zu führen. Sie frage sich, warum zwei funktionierende Schulen „zu Grabe“ getragen werden sollen. Man habe für die Dauer von 5 Jahren zwei „sterbende Schulen“ vor Ort. Eine aufsteigende IGS im Gebäude der Realschule verdränge die vorhandenen Schüler und führe zu Problemen bei der Raumnutzung. Dies könne nicht gewollt sein. Warum müsse dies kurzfristig entschieden werden? Die IGS werde kommen, warum aber zum kommenden Schuljahr, ohne Gebäude, ohne Konzept, ohne Planungsgruppe und ohne Zukunft für die bestehenden Schulen.

 

Zur Deckelung der Zügigkeit merkt sie an, dass man die Zügigkeit an der IGS nicht begrenzen könne. Entgegen Herrn Willems habe sie eine andere Rechtsauffassung. Da die Umfrage nordkreisweit erfolgt sei, könne man im Nachhinein keine Deckelung der Zügigkeit festlegen. Dies sei rechtlich nicht möglich.

 

Frau Specht erläutert, das Thema Fachräume an der Realschule sei bewusst ausgespart worden, hierüber solle eine neue Schule selbst entscheiden.  

Zur Schulentwicklungsplanung teile sie die Auffassung der Grünen im Landkreis. Man habe vor Jahren den Wunsch der Eltern nach einer IGS unterstützt, ebenso die diesbezügliche Schulentwicklungsplanung des Landkreises dazu. Heute jedoch sehe sie die Schulentwicklungsplanung kritisch, da das Ergebnis keine verlässliche Schulentwicklungsplanung sondern ein Verhandlungsergebnis nach der letzten Kommunalwahl sei.

Die Grünen im Ortsverband Bramsche seien zum Thema Oberschule von benachbarten Kommunen auf Konsequenzen hingewiesen worden, die die Errichtung einer Oberschule auf deren Schulen haben werde. Eine Oberschule in Bramsche sei eine Option, verlässliche Schulentwicklungsplanung heiße aber auch, die Schulentwicklung in den Nachbarkommunen zu berücksichtigen.

Weiterhin teilt sie mit, ein Gespräch mit Herrn Selle habe ergeben, dass es für eine IGS in Bramsche bislang noch kein Konzept gebe. An einer Bramscher IGS werde es kein „Lernhauskonzept“ geben, da dies nicht finanzierbar sei. Unklar sei, welche Prägung die Bramscher IGS haben werde. Nach Gründung der IGS solle man ein Jahr abwarten und die Anmeldezahlen und den Elternwillen abwarten. Sicher sei, dass das Elternvotum für den Schulentwicklungsplan keine Rolle gespielt habe. Daher könne man der Vorlage nicht zustimmen.

Die Entscheidung über die Schließung der Hauptschule Engter sei der Neuen Mehrheit schwer gefallen. Damit habe man aber den Hauptschulstandort Bramsche erhalten wollen. Sie frage sich, warum solle man den Hauptschulstandort Bramsche, für den es viele gute Konzepte gebe, nunmehr ohne Not fallen lassen? Die Hauptschule Bramsche sei überregional anerkannt.

 

Sie sei vom Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Grünen bestärkt worden, wie gut Schüler mit einem besonderen Förderbedarf an der Hauptschule Bramsche beschult würden.

Das Thema Inklusion sei bislang noch nicht berücksichtigt worden. Sie habe Bedenken, ob diese Schüler in einer Oberschule ebenso gut beschult werden können. Die genannten Bedenken seien der Grund, ein Jahr zu warten und die Anmeldezahlen abzuwarten. Zum derzeitigen Zeitpunkt sei die Vorlage ihrer Meinung nach abzulehnen.

 

Frau Marewitz betont, die IGS sei beschlossene Sache, man müsse jetzt über eine Oberschule entscheiden. Die Schließung der Hauptschule Engter zugunsten des Standortes in Bramsche sei die richtige Entscheidung gewesen. Bei einer Einzügigkeit der Hauptschule sei fraglich, ob die bisherige gute Arbeit der Hauptschule noch geleistet werden könne. Eine gesicherte Mehrzügigkeit mit Wahlangeboten müsse vorhanden sein, welche jedoch in den nächsten Jahren nicht mehr gegeben sei. Für die Eltern müsse Klarheit geschaffen werden und dies sei eine Oberschule.

 

Frau Christ-Schneider erläutert, dass seit über einem Jahr das Thema IGS in Bramsche bekannt sei. Die Bramscher CDU und Grünen hätten für dieses Konzept nichts getan. Es habe lediglich  „Lippenbekenntnisse“ gegeben. Auf das Finanzkonzept für das Gebäude einer IGS von Herrn Willems sei nicht eingegangen worden und niemand habe sich ernsthaft damit beschäftigt. Hiermit habe er allein gestanden und dies verdiene Anerkennung. Bis auf ein anfängliches interfraktionelles Gespräch habe es keine weiteren Gespräche mehr gegeben. Sie habe das Gefühl, die Neue Mehrheit wolle die IGS nicht. Für sie sei die zeitliche Verzögerung der Entscheidung nicht nachvollziehbar. Die SPD-Fraktion sei für die Errichtung einer Oberschule, der Vortrag von Frau Castrup sei schlüssig. Eine Option sei auch eine IGS in eigener Regie und ein Raumkonzept sei immer zu lösen. Laut Aussage von Frau Völkmann würden kleine Schulen keinen Bestand haben. Sie frage sich, was jetzt aus der Hauptschule werden solle.

 

Frau Eggemann dankt für die detaillierten Ausführungen. Viele Dinge habe sie so nicht gewusst. Sie und viele ihrer Kollegen könnten sich eine funktionierende IGS gut vorstellen. Als Mitglied des Schulausschusses sei sie jedoch gegen die Vorlage, da eine verlässliche Schulentwicklungsplanung anders aussehe. Die Situation der Fachräume in der Realschule sei unbefriedigend, auch die auslaufenden Jahrgänge der nächsten fünf Jahre hätten ein Recht auf eine vernünftige Beschulung. Sie könne dieser Vorlage nicht zustimmen.

 

Frau Völkmann teilt mit, dass sie inhaltlich sachliche Argumente in den Ausführungen von Frau Christ-Schneider vermisse. Eine IGS sei bereits seit 2010 ein Thema. Bis Herbst 2014 habe es aber keine Klarheit über den Standort gegeben, somit habe man sich darüber auch keine Gedanken machen müssen. Sie weist entschieden die Anschuldigung zurück, die Neue Mehrheit wolle eine IGS nicht. Die Neue Mehrheit habe die Entscheidung des Landkreises abgewartet. Dieser habe den Antrag zu stellen, welcher bis heute nicht gestellt worden sei. Frühestens Anfang 2015 werde es eine Planungskommission für eine IGS geben, dies erfordere entsprechend Zeit. Sie sei über die späte Antragstellung des Landkreises verärgert. Dies sei keine Verzögerung der Neuen Mehrheit in Bramsche, sondern mangelnde Vorbereitung des Landkreises.

 

Hinsichtlich einer Oberschule sehe sie keine Schwierigkeit an der Heinrichstraße eine einzügige Hauptschulklasse und eine zweizügige Realschulklasse einzurichten. Rechnerisch sei dies dasselbe wie eine dreizügige Oberschulklasse. Sollten beide Schulen nicht in eine Oberschule umgewandelt werden, hätten sie nach dem Niedersächsischen Schulgesetz die Möglichkeit, im Bereich der Wahlpflichtangebote und der Arbeitsgemeinschaften zu kooperieren und gemeinsame Angebote vorzuhalten. Dies sei ein Unterschied zur damaligen Situation der Hauptschule Engter.

 

Eine Oberschule sei organisatorisch, konzeptionell und inhaltlich vorzubereiten, was hier nicht passiert sei. Vor einer Umwandlung in eine Oberschule, so sehe es das Niedersächsische Schulgesetz vor, hätten Informationsveranstaltungen für die Eltern durchgeführt werden müssen. Dies sei bislang nicht geschehen. Sie sei verwundert, dass Herr Szczepanek hier im Ausschuss zum ersten Mal die Möglichkeit habe, zum Thema Stellung zu nehmen. Die Beteiligung der zuständigen Gremien sei einzuhalten. Sie vermisse die Stellungnahmen des Stadtelternrates und einer Gesamtkonferenz, damit diese in die politische Beratung hätten mit einfließen können. Lediglich die Stellungnahmen der beiden Schulleitungen habe sie heute erstmalig gehört. Die gesamte  Durchführung sei nicht entsprechend vorbereitet. Aus rechtlichen Gründen könne zum jetzigen Zeitpunkt die Umwandlung in eine Oberschule nicht beschlossen werden.

 

Herr Quebbemann erläutert, die Entscheidung über eine IGS sei in städtischen Gremien nicht diskutiert worden, da nicht sie, sondern der Landkreis zu entscheiden habe.

 

Der Landkreis müsse sich für einen Standort entscheiden. Für die Nutzung des Gebäudes der Realschule Bramsche habe der Landkreis zu zahlen. Das Gebäude stünde mit einem Wert von 8,5 Millionen Euro in der Bilanz, hierüber werde man sich mit dem Landkreis einigen müssen. Es könne nicht sein, dass man das Gebäude verschenke und man werde sich auch nicht vom Landkreis erpressen lassen. Die IGS werde jedoch kommen, davon sei er überzeugt. Auf Initiative der Stadt seien eine Reihe von Gesprächen mit dem Landkreis geführt worden, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen.

 

Wichtig sei, das Ganze nicht schulideologisch zu betrachten. Es sei Aufgabe des Schulträgers eine größtmögliche Wahlmöglichkeit für die Eltern zu schaffen. Nun solle die Realschule als beliebteste Schule in Bramsche, neben dem Gymnasium, abgeschafft werden. Dafür gebe es kein Elternvotum und keine Zahlenbasis. Die Elternbefragung habe eine sehr hohe Zustimmung für die Realschule ergeben, wesentlich höher, als für eine IGS. Gegen dieses Elternvotum solle die Realschule geschlossen werden. In dieser Konstellation sei die bessere Lösung, neben einer IGS, die Hauptschule und die Realschule weiterzuführen. Wie dies langfristig aussehe, werde man anhand der Zahlen sehen. Er sei diesbezüglich nicht pessimistisch. Entscheidend sei das Engagement und die Arbeit der Schule und nicht die Schulbezeichnung. Die Vorlage spreche hinsichtlich der Zahlen von Prognosen, es gebe jedoch keine neuen Zahlen. Die Anmeldezahlen der Eltern seien abzuwarten, derzeit sei nichts klar. Die Abschaffung der Realschule werde so nicht beschlossen.

 

Frau Märkl stellt klar, dass die IGS kommen werde. Sie sei kein Gegner einer IGS, sehe aber in einem tatsächlich gegliederten Schulsystem deutlich besser Chancen. Sie sei nicht für ein dreigliedriges Schulsystem, sondern für ein mehrgliedriges Schulsystem, da sie auch den Erhalt der Förderschulen befürworte.

Es gebe unterschiedliche juristische Auffassungen, das neue Schulgesetz sehe die von ihr dargestellten Sachverhalte so vor. Nach der Änderungsfassung des Schulgesetzes werde eine Oberschule nur noch Jahrgangsbezogen geführt, sie verhindere die Anmeldung an eine Haupt- oder Realschule außerhalb von Bramsche.

Die Neue Mehrheit habe sich an der IGS Diskussion beteiligt. Beim Regionalgespräch des Landkreises im April sei die Elternbefragung des Landkreises vorgestellt worden. Es habe ortspezifisch befragt werden sollen, später sei nur der Standort Bramsche abgefragt worden. Es habe datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich der Elternbefragung gegeben, welche vom Datenschutzbeauftragten gerügt worden seien. Informationsabende des Landkreises hätten in etlichen Gemeinden gar nicht stattgefunden, da niemand gekommen sei. Viele Eltern hätten ohne weitere Informationen abgestimmt.

Sie habe an einer Schulausschusssitzung und einer Kreistagssitzung teilgenommen und den Bramscher Standpunkt deutlich gemacht. Zu diesem Thema habe sie nicht geschwiegen.

 

Herr Neils bedauert, dass die Neue Mehrheit nicht über Parteigrenzen hinweg diskutiere. Er habe vor Wochen angeregt, sich zu diesem Thema abzustimmen, damit man inhaltlich diskutieren und einen Konsens herbeiführen könne. Bis heute habe er keine Antwort erhalten. Seit dem Standortbeschluss vom 20.10.2014 habe die Neue Mehrheit nicht gehandelt. Man hätte der Verwaltung ein Verhandlungsmandat geben können, um die Diskussion zu beschleunigen. Er bedauert, dass sich in den letzten Wochen der Gesprächsprozess verzögert habe und bittet darum, gemeinsam einen Konsens herbeizuführen.

 

BGM Pahlmann betont, wichtig sei die Feststellung, dass die Neue Mehrheit die Gründung einer IGS in Bramsche befürworte und die Gründung anerkenne. Klarheit über das Gebäude, den Wert und eine Übertragung auf den Landkreis gebe es noch nicht. Dies lasse sich im Jahr 2014 auch nicht mehr klären. Um eine sachliche und inhaltliche Diskussion in Bramsche führen zu können, schlage er vor, das ganze Thema um ein Jahr zu verschieben, um eine IGS vernünftig planen zu können. Im ersten Halbjahr 2015 könnten die rechtlichen Bedingungen geschaffen werden und Planungen angegangen werden.

Gleichzeitig habe man Zeit sich mit dem Thema Oberschule zu beschäftigen. Seiner Ansicht nach sei eine einzügige Hauptschule kein Konstrukt, welches den Schülern gerecht werde. Er schlage vor, eine Bramscher IGS in eigener Regie zu gründen. Die Finanzierungsfrage und die Übertragung des Gebäudes an den Landkreis würden entfallen. Eingehend auf die Schülerprognosen zeige sich an den bereits bestehenden Gesamtschulen, dass diese stark besucht würden. Dies werde auch bei einer Bramscher IGS der Fall sein. Voraussetzung sei jedoch, dass eine IGS vernünftig und solide geplant und gegründet werde. In dieser Planungszeit könne man in Ruhe überlegen, welches Schulangebot man den Schülern machen wolle, die nicht eine IGS besuchen würden. Er halte eine Oberschule für die geeignetste Form. Er regt an, über die Vorlage und den Antrag nicht zu entscheiden, sondern beides zu vertagen. In dieser Zeit könne man sachlich über die Themen diskutieren.

 

Herr Paust begrüßt eine IGS als Erweiterung der Bramscher Schullandschaft. Jedoch seien in den gesamten Ausführungen zu diesem Thema zu viele Spekulationen enthalten. Es werde mehr Zeit benötigt. Den Eltern solle ein Angebot an Schulformen geboten werden, damit eine Wahlmöglichkeit gegeben sei. Weiterhin merkt er an, dass eine Übertragung des Realschulgebäudes an den Landkreis weit unter Wert nicht zu verantworten sei. Dies werde er nicht unterstützen. 

 

Frau Grauert teilt mit, dass in der Sitzung des Stadtelternrates am 22.10.2014 eine eindeutige Entscheidung für die IGS getroffen worden sei, mehrheitlich mit zehn Stimmen, bei einer Gegenstimme und fünf Enthaltungen. Bei einer Abstimmung über eine Oberschule oder den Erhalt der Haupt- und Realschule würde sich der Stadtelternrat enthalten. Dieses Thema habe im Stadtelternrat noch nicht diskutiert werden können. Als betroffene Mutter bitte sie darum, das Wohl der Kinder im Auge zu behalten. Die derzeitigen Viertklässler stünden hinsichtlich einer weiteren Schulwahl unter Druck, da die Wahlmöglichkeiten derzeit unklar seien. Sie schließe sich dem Vorschlag von Herrn Pahlmann an und bitte, eine Entscheidung zu verschieben. Für eine IGS und Oberschule sei bislang kein Konzept vorhanden. Eine Entscheidung über den weiteren Schulbesuch eines Kindes könne somit nur schwer getroffen werden. Die derzeitige Situation sei für die betroffenen Eltern und Kinder eine Katastrophe.

 

Herr Quebbemann betont, es gehe nicht um schulideologische Entscheidungen. Es gehe heute nicht um eine IGS in der Vorlage. Auf Kreisebene werde die Entscheidung über eine IGS getroffen. Die Vorlage beziehe sich auf die Einrichtung einer Oberschule in Bramsche. Laut Vorschlag von Herrn Pahlmann solle diese Vorlage nun zurückgenommen werden. Die Neue Mehrheit halte jedoch an ihrem eingebrachten Antrag fest und werde darüber entscheiden. Der Antrag beinhalte weiterhin den Elternwillen als Maxime für alle weiteren Entscheidungen.

 

Eine IGS in eigener Trägerschaft werde es nicht geben. Derzeit diskutiere man über den Entwurf einer Änderung des Schulgesetzes, wie die Endfassung aussehe, könne niemand sagen. Auf dieser Grundlage könne derzeit keine Entscheidung getroffen werden. Den Vorwurf der mangelnden Kommunikation müsse er entschieden zurückweisen. Es habe sehr wohl Gespräche und Gesprächsangebote zu dieser Thematik gegeben.

 

Frau Märkl stellt klar, der Landkreis habe die Entscheidungskompetenz über die Errichtung einer IGS. Dies habe man zu akzeptieren. Sie finde die IGS nicht gut, sie sei für ein mehrgliedriges Schulsystem. Eine IGS und eine Oberschule seien kein mehrgliedriges Schulsystem. Sie betont, man habe mit Vertretern der Stadt, des Landkreises und der Landesschulbehörde sehr wohl Gespräche geführt um die Schulentwicklung voranzutreiben.

 

ESTR Willems begrüßt die heutige Diskussion über die IGS, die bislang im Ausschuss noch nicht geführt worden sei. Viele Fragen seien noch offen. Seiner Meinung nach sei es sinnvoll ein Jahr zu warten, um eine IGS vorzubereiten und Zeit für schulorganisatorische Folgeentscheidungen zu haben. Man habe durchaus Einfluss auf die Errichtung einer IGS, da der Landkreis dafür ein Schulgebäude benötige. Der Landkreis werde kein neues Schulgebäude bauen und sei somit auf das Gebäude angewiesen. Eine zeitliche Verschiebung müsse dann der Landkreis mittragen. Dies setze aber einen gemeinsamen Konsens voraus. Er schlage  vor, den Beschluss zu fassen: „Um ausreichend Zeit für die Vorbereitung einer Einrichtung einer IGS und die daraus folgenden schulorganisatorischen Entscheidungen der Stadt Bramsche zu gewährleisten, wird die Stadt Bramsche darauf hinwirken, die Einrichtung einer IGS um ein Jahr auf den 01.08.2016 zu verschieben. Über die schulorganisatorischen Folgeentscheidungen der Stadt Bramsche wird zu gegebener Zeit beraten und entschieden werden“. Damit seien alle heute gestellten Anträge für das Protokoll erledigt. Wenn man sich auf diesen Beschluss verständigen könne, habe man die Zeit, eine vernünftige Diskussion führen zu können.

 

Frau Specht betont, in der gesamten Debatte um das Thema IGS sei was „faul“. Jetzt gebe es diesen neuen Beschlussvorschlag, der nicht auf der Tagesordnung stehe. Eine IGS werde errichtet werden. Es sei zu klären, wie die Finanzierung abgewickelt werde und wie eine IGS eingerichtet werden könne. Sie werde an diesem Konzept festhalten und stimme einer Verschiebung um ein Jahr nicht zu. Sie beantrage nunmehr die Abstimmung über die Vorlage.

 

Vors. Höveler lässt über die Vorlage WP 11 -16/670 abstimmen:

4 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

Die Vorlage ist abgelehnt.

 

Vor Abstimmung über die Vorlage WP 11-16/670/1 wird die Sitzung um 20.30 Uhr unterbrochen und um 20.40 Uhr wieder aufgenommen. Über die Vorlage wird abgestimmt:

6 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

Die Vorlage ist angenommen.

 

Vors. Höveler bedankt sich für die intensive und notwendige Diskussion. Dies sei eine der wichtigsten Entscheidungen, die für Bramsche zu treffen sei.