Ein Bürger beanstandet im Bruchhausweg die linke Seite des Grabens.

Der Seitenraum ist ziemlich stark abgefahren und mind. 30 cm tiefer als die Straße.

 

Zudem spricht ein weiterer Bürger die Blühstreifen an. Er versteht nicht, warum die Blühstreifen an stark befahrenen Straßen angelegt werden.

 

OBM Böselager und EStR Willems erwidern, dass die Anlegung eines Blühstreifens an einer wenig befahrenen Straße vorgesehen ist.