ORM Hasemann erwähnt, dass ihn besorgte Bürger auf die Windkraftwerke in Epe, Lappenstuhl und Kalkriese angesprochen hätten.

In Sögeln soll ein Umspannwerk entstehen und er selbst habe keine Informationen darüber.

Er bittet die Verwaltung eingehend darum, dass zukünftig der Ortsrat Informationen erhält.

 

Da in diesem Fall ORM Bührmann betroffen ist, informiert er den Ortsrat über das Umspannwerk. Es ist Teil des elektrischen Versorgungsnetzes eines Energieversorgungsunternehmens und dient der Verbindung unterschiedlicher Spannungsebenen. Auf seine Fläche wird ein Transformator aufgestellt, der weder Elektrosmog verursacht noch störend ist.

 

Ferner wird die Situation an der Dreihausbrücke angesprochen.

ORM Hasemann findet es bedenklich, dass die Damen dort ihre Dienste anbieten und wenn es der Stadtverwaltung möglich ist, dass etwas unternommen wird.

 

In diesem Zuge fragt ORM Wehberg-Saatkamp an, ob das Gesundheitsamt Handhabe hätte, da keine hygienischen Gegebenheiten vorhanden sind.

 

EStR Willems erwidert, dass es sich um eine legale Tätigkeit handelt und es eine gesetzliche Grundlage für diese Aktivitäten gibt. Früher konnte man mit ordnungsrechtlichen Mitteln dagegen vorgehen, was heute leider nicht mehr möglich ist. Nur in Ausnahmefällen z. B. bei jugendgefährdender Prostitution in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen und Begleitkriminalität könnte die Stadtverwaltung eingreifen. Da dies hier nicht der Fall sei, gibt es keine Möglichkeiten seitens der Stadt.