Herr Fünfzig teilt mit, dass im Juli die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden hat. Es hat 28 private Einwände gegeben und 177 (inkl. Mehrfachunterschriften) laut der Unterschriftenliste der Bürgerinitiative Epe. Die Einwände werden derzeit geprüft und bearbeitet.

Die 30. Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplan 158 „Windpark Kalkriese“ werden in der Zeit vom 04.12.2014 bis zum 09.01.2015 öffentlich ausgelegt, so dass der Satzungsbeschluss Anfang 2015 erfolgen kann.

Für die Bebauungspläne 156 „Ahrensfeld“ und 157 „Wittefeld“ wird die öffentliche Auslegung voraussichtlich Anfang 2015 erfolgen. 

 

Herr Tepe und Herr Westerhaus  von der Windenergiegesellschaft berichten, dass die Gesellschaften sich derzeit mit den technischen Dingen beschäftigen, wie z.B. Auswahl der Anlage. Man kann bereits sagen, dass die Gesamtbauhöhe der Anlagen 200 m betragen wird. Ziel der Gesellschaft ist es, Ende 2015 die ersten Anlagen in Betrieb zu nehmen, dies ist jedoch nur möglich, wenn der Rat die entsprechenden Beschlüsse gefasst hat. Derzeit wird die Kabeltrasse gesichert, das Umspannwerk wird in Sögeln gebaut. Des Weiteren werden derzeit die Ausgleichsmaßnahmen gesichert und endverhandelt, westlich von Lappenstuhl soll eine Schutzfläche entstehen sowie im Eicker Feld eine 4 Hektar große Fläche für den Kiebitz. Es wird zusätzlich ein Geldbetrag von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt, der andere Projekte der Stadt Bramsche ermöglichen soll.

 

Herr Fünfzig teilt ergänzend mit, dass im Rahmen der Eingriffsregelung nur Projekte umgesetzt werden können, die den Eingriff ausgleichen, d.h. sie müssen aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll sein. Für den Windpark Ahrensfeld müssen 7 Hektar Ausgleichsfläche für das Landschaftsbild geschaffen werden und 4 Hektar für den Ausgleich Wiesenvögel (Kiebitz). Für den Windpark Wittefeld sind es 6 Hektar für das Landschaftsbild. Die Ausgleichsflächen werden im Rahmen der Bauleitplanung bzw. der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung genau berechnet. Es wird versucht, den gesamten Ausgleich im näheren Umfeld von Lappenstuhl unterzubringen.

 

Der Ortsrat weist darauf hin, dass es ihm sehr wichtig ist, auch einen Ausgleich für die Naherholung der Einwohner von Lappenstuhl zu schaffen und deshalb soll auch die vom Ortsrat gewünschte Streuobstwiese Berücksichtigung finden. Wenn die Planungen soweit fortgeschritten sind, dass über die Ausgleichsmaßnahmen diskutiert werden kann, möchte der Ortsrat unbedingt beteiligt werden.

 

Herr Fünfzig gibt zu bedenken, dass der Windpark Ahrensfeld auch den Ortsteil Epe betrifft und die Ausgleichflächen auf beide Ortsteile verteilt werden müssen.

 

OBM Marewitz bittet die Verwaltung, im Hinblick auf ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt, abzuprüfen, ob vielleicht eine nicht zulässige Umzingelung bzw. Einkreisung eines Ortsteils mit Windkraftanlagen in Lappenstuhl gegeben ist.

 

 

Die Sitzung wird von 19.30 Uhr bis 19.45 Uhr unterbrochen.