Herr Fünfzig erläutert ausführlich den Sachstand und zeitlichen Ablauf zur 30. Flächennutzungsplanänderung und den B-Plänen Nr. 156  „Windpark Ahrensfeld“, Nr. 157 „Windpark Wittefeld“ und Nr. 158 „Windpark Kalkriese“. In diesem Zusammenhang teilt Herr Fünfzig mit, dass die Auslegungsbeschlüsse zur 30. Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan Nr. 158 „Windpark Kalkriese“ in einer gemeinsamen Sitzung der Ortsräte Epe, Lappenstuhl und Kalkriese, sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt und des Verwaltungsausschusses am 24.11.2014 gefasst werden. Die öffentliche Auslegung der beiden Bauleitpläne erfolgt dann vom 04.12.2014 bis einschließlich 09.01.2015. Während dieser Zeit hat jeder Bürger die Möglichkeit zu den Bauleitplänen Stellung zu nehmen und seine Bedenken, Anregungen und Hinweise vorzutragen. Die Bebauungspläne Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld“ und Nr. 157 „Windpark Wittefeld“ werden voraussichtlich Anfang 2015 öffentlich ausgelegt. Aus der darauf folgenden intensiven Diskussion formieren sich die folgenden Forderungen, die nach den Wünschen des Ortsrates in den Bebauungsplänen festgeschrieben werden sollten:

 

-       Abstandsregelung zum nächsten Wohnhaus:

Zu jedem bebauten Grundstück muss der Abstand zum Windrad mindestens das Dreifache der Höhe des Turmes betragen. D.h. bei einer geplanten maximalen Gesamthöhe der Anlage von 210 m müsste der Abstand demnach 630 m zum nächsten Wohnhaus betragen.

 

-       Finanzieller Ausgleich:

Die Betreibergesellschaft wird angehalten, sich mit den betroffenen Anwohnern über einen finanziellen Ausgleich zu einigen.

 

-       Bedarfsgerechte Befeuerung:

Eine bedarfsgerechte Befeuerung der Anlagen im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes wird vorgeschrieben.

 

-       Ansprechpartner:

Es werden Ansprechpartner angegeben die im Bedarfsfall (Lärm, Beschattung usw.) erreichbar sind. Die Liste soll über die gesamte Laufzeit der Anlage aktuell fortgeschrieben werden.

 

 

Der Ortsrat hält einen offenen Dialog zwischen Betreibern und der Bürgerinitiative für wünschenswert und fordert beide Seiten zum Gespräch auf. ORM Matzat ergänzt, dass der Dialog nicht mit dem Bau der Anlagen beendet sein sollte, sondern weitergeführt werden sollte, so lange die Anlagen betrieben werden.

ORM Schomaker wünscht sich die Unterstützung des gesamten Ortsrates, sich für eine   Abstandregelung von mindestens 630 m einzusetzen. Ein Vertreter der Betreiber ergänzt dazu, dass die Gesellschaft, wenn die genauen Standorte endgültig festgelegt worden seien, von jedem Betroffenen, der unter dem Abstand von 630 m liege eine schriftliche Einverständniserklärung einholen werde. Ohne diese Erklärung würde die Grenze von 630 m nicht unterschritten.

ORM Bittmann fordert die Einrichtung einer Internetseite für die Windenergieanlagen in Epe, auf der alle Neuigkeiten, alles zu den Anlagen und alle offiziellen Termine der Stadtverwaltung als auch der Bürgerinitiative bekannt gegeben werden könnten.