Sitzung: 13.11.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
LSBD
Greife trägt vor, dass ein Erwerbsantrag von Herrn Wiese für das Haus Große
Str. 40 vorliegt. Herr Wiese möchte ein Stadtcafé eröffnen. Die Verwaltung
empfiehlt zunächst nicht zu verkaufen und wenn, dann nur mit einer abgestimmten
Planung und Bauverpflichtung. RM Quebbemann möchte dies in den
Fraktionen besprechen.
LSBD Greife erläutert einen Bauantrag von Herrn Schröer für eine
Grundstücksfläche, die er vor 15 Jahren als Grünfläche für 40 DM von der Stadt
gekauft hatte. Der Vertrag sah damals eine Nachzahlung innerhalb von 15 Jahren
vor, sofern hier gebaut werden soll. Wenn dem Antrag entsprochen wird, hätte
dies eine B-Plan-Änderung zur Folge. Herr Schröer sollte die Kosten der
Änderung und den Differenzbetrag zum Bodenrichtwert (110 €) tragen. RM
Quebbemann schlägt einen Ortstermin vor.
LSBD Greife trägt vor, dass die Stadt die Möglichkeit hat, im Bereich
des B-Planes Nr. 58 „Weiße Knäppen“, Flächen von Herrn Niemann zu erwerben. Da
der B-Plan bereits Bestand hat, wäre hier ein höherer Ankaufspreis zu zahlen.
Mit Herrn Niemann wurden 45 € incl. Nebenkosten für 3.703 m² verhandelt (gesamt
177.000 €). Die Stadt geht von einem Verkaufspreis von 80 €/m² aus. Sollten die
Grundstücke später teurer verkauft werden, sollte die Stadt 50 €/m² bezahlen,
um den Verkäufer nicht zu übervorteilen. RM Hundeling fragt, ob mit der
Erbengemeinschaft dazu Gespräche geführt worden sind. LSBD Greife
verneint dies, empfiehlt jedoch, die Flächen trotzdem anzukaufen. RM Rothert
schlägt vor, dies in den Fraktionen zu besprechen. RM Görtemöller sieht
den Mehrpreis kritisch.
LSBD Greife schildert den Sachverhalt zur Verlagerung der Firma
Czekalski & Ogoniak, um den vorhandenen Immissionskonflikt zu lösen. Das
Verlagerungsgutachten hat eine Gesamtsumme von 783.000 € ergeben. Die Stadt
hätte die Verlagerungskosten von 783.000 € zu tragen und Einnahmen aus dem
Grundstücksverkauf von min. 415.000 €. Die Firma hätte Kosten von min. 700.000
€ für den Neubau einer Halle und 150.000 € Grunderwerbskosten zu tragen.
Weitere Kosten für Bürogebäude und einen neuen Kran konnten noch nicht
beziffert werden. Da sich die Gesellschafter der Firma trennen wollen, wird
diese in den nächsten Jahren mit weiteren Kosten belastet. Dies bedeutet, dass
eine Aussiedlung nicht funktionieren wird. Die Verwaltung schlägt vor, auf dem
Planungsstand von 2012 weiter zu arbeiten. Die Familie, die dort bauen möchte,
wäre mit einem Anbau an das vorhandene Gebäude einverstanden. Dies wäre nach
dem damaligen Verwaltungsentwurf möglich. Es wird zusätzlich darauf
hingewiesen, dass die Emissionen durch die Eisenbahn stärker zu gewichten sind.
Der Schienenbonus, der noch 2012 in den Berechnungen enthalten war, ist
entfallen. Das Gebiet rückt vom Lärmpegelbereich II nach III. RM Quebbemann
möchte noch einmal genaue Zahlen bekommen und sieht die grundsätzliche
Problematik der Bebauung noch nicht geklärt. LSBD Greife erklärt, dass
geringe Abweichungen beim Lärmpegel mit einer städtebaulichen Begründung
durchaus machbar wären. Dem Bauantrag kann damit zwar nicht zu 100 %
entsprochen werden, eine Bebauung wäre dennoch denkbar. Bei einer solchen
Lösung müssten jedoch Gespräche mit der Gewerbeaufsicht geführt werden. RM
Rothert und RM Quebbemann möchten die Diskussion in den Fraktionen führen.
Herr Tangemann erläutert den Geltungsbereich für einen B-Plan beim Hof
Gildehaus in Engter, der gezeigt werden sollte. Die Verwaltung empfiehlt hier
ein Aufstellungsverfahren durchzuführen. Es besteht außerdem ein Antrag auf
eine Nutzungsänderung. Dagegen wäre nichts einzuwenden und spielt für die
Aufstellung auch keine Rolle. Ziel ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung
herzustellen. RM Sieksmeyer schlägt eine Beratung in den Fraktionen vor.
LSBD Greife erklärt, dass eine einmalige Erschließung der Flächen des
B-Planes Nr. 160 „Kapshügel III“ mit Baustraßen sinnvoll wäre. Herr van de
Water erläutert, dass der Bau des Regenrückhaltebeckens und des
Schmutzwasserkanals in einem erfolgen muss. RM Sieksmeyer erkundigt sich
nach der Gestaltung des Flächenankaufes. LSBD Greife erklärt, dass
entweder die gesamte Fläche angekauft werden kann oder alle Straßenflächen herausgemessen
werden und ein erster Abschnitt gekauft wird. RM Quebbemann gibt zu
bedenken, dass es aus haushaltstechnischen Gründen nicht möglich ist, die
Fläche komplett anzukaufen. Man könnte einen Vertrag über den Ankauf der
gesamten Fläche schließen mit einem Zahlungsziel von 3 Jahren. BGM Pahlmann
möchte die Entscheidung auf den 24.11.2014 verschieben.