LSBD Greife trägt vor, dass ein Erwerbsantrag von Herrn Wiese für das Haus Große Str. 40 vorliegt. Herr Wiese möchte ein Stadtcafé eröffnen. Die Verwaltung empfiehlt zunächst nicht zu verkaufen und wenn, dann nur mit einer abgestimmten Planung und Bauverpflichtung. RM Quebbemann möchte dies in den Fraktionen besprechen.

LSBD Greife erläutert einen Bauantrag von Herrn Schröer für eine Grundstücksfläche, die er vor 15 Jahren als Grünfläche für 40 DM von der Stadt gekauft hatte. Der Vertrag sah damals eine Nachzahlung innerhalb von 15 Jahren vor, sofern hier gebaut werden soll. Wenn dem Antrag entsprochen wird, hätte dies eine B-Plan-Änderung zur Folge. Herr Schröer sollte die Kosten der Änderung und den Differenzbetrag zum Bodenrichtwert (110 €) tragen. RM Quebbemann schlägt einen Ortstermin vor.

LSBD Greife trägt vor, dass die Stadt die Möglichkeit hat, im Bereich des B-Planes Nr. 58 „Weiße Knäppen“, Flächen von Herrn Niemann zu erwerben. Da der B-Plan bereits Bestand hat, wäre hier ein höherer Ankaufspreis zu zahlen. Mit Herrn Niemann wurden 45 € incl. Nebenkosten für 3.703 m² verhandelt (gesamt 177.000 €). Die Stadt geht von einem Verkaufspreis von 80 €/m² aus. Sollten die Grundstücke später teurer verkauft werden, sollte die Stadt 50 €/m² bezahlen, um den Verkäufer nicht zu übervorteilen. RM Hundeling fragt, ob mit der Erbengemeinschaft dazu Gespräche geführt worden sind. LSBD Greife verneint dies, empfiehlt jedoch, die Flächen trotzdem anzukaufen. RM Rothert schlägt vor, dies in den Fraktionen zu besprechen. RM Görtemöller sieht den Mehrpreis kritisch.

LSBD Greife schildert den Sachverhalt zur Verlagerung der Firma Czekalski & Ogoniak, um den vorhandenen Immissionskonflikt zu lösen. Das Verlagerungsgutachten hat eine Gesamtsumme von 783.000 € ergeben. Die Stadt hätte die Verlagerungskosten von 783.000 € zu tragen und Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf von min. 415.000 €. Die Firma hätte Kosten von min. 700.000 € für den Neubau einer Halle und 150.000 € Grunderwerbskosten zu tragen. Weitere Kosten für Bürogebäude und einen neuen Kran konnten noch nicht beziffert werden. Da sich die Gesellschafter der
Firma trennen wollen, wird diese in den nächsten Jahren mit weiteren Kosten belastet. Dies bedeutet, dass eine Aussiedlung nicht funktionieren wird. Die Verwaltung schlägt vor, auf dem Planungsstand von 2012 weiter zu arbeiten. Die Familie, die dort bauen möchte, wäre mit einem Anbau an das vorhandene Gebäude einverstanden. Dies wäre nach dem damaligen Verwaltungsentwurf möglich. Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass die Emissionen durch die Eisenbahn stärker zu gewichten sind. Der Schienenbonus, der noch 2012 in den Berechnungen enthalten war, ist entfallen. Das Gebiet rückt vom Lärmpegelbereich II nach III. RM Quebbemann möchte noch einmal genaue Zahlen bekommen und sieht die grundsätzliche Problematik der Bebauung noch nicht geklärt. LSBD Greife erklärt, dass geringe Abweichungen beim Lärmpegel mit einer städtebaulichen Begründung durchaus machbar wären. Dem Bauantrag kann damit zwar nicht zu 100 % entsprochen werden, eine Bebauung wäre dennoch denkbar. Bei einer solchen Lösung müssten jedoch Gespräche mit der Gewerbeaufsicht geführt werden. RM Rothert und RM Quebbemann möchten die Diskussion in den Fraktionen führen.

Herr Tangemann erläutert den Geltungsbereich für einen B-Plan beim Hof Gildehaus in Engter, der gezeigt werden sollte. Die Verwaltung empfiehlt hier ein Aufstellungsverfahren durchzuführen. Es besteht außerdem ein Antrag auf eine Nutzungsänderung. Dagegen wäre nichts einzuwenden und spielt für die Aufstellung auch keine Rolle. Ziel ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung herzustellen. RM Sieksmeyer schlägt eine Beratung in den Fraktionen vor.

LSBD Greife erklärt, dass eine einmalige Erschließung der Flächen des B-Planes Nr. 160 „Kapshügel III“ mit Baustraßen sinnvoll wäre. Herr van de Water erläutert, dass der Bau des Regenrückhaltebeckens und des Schmutzwasserkanals in einem erfolgen muss. RM Sieksmeyer erkundigt sich nach der Gestaltung des Flächenankaufes. LSBD Greife erklärt, dass entweder die gesamte Fläche angekauft werden kann oder alle Straßenflächen herausgemessen werden und ein erster Abschnitt gekauft wird. RM Quebbemann gibt zu bedenken, dass es aus haushaltstechnischen Gründen nicht möglich ist, die Fläche komplett anzukaufen. Man könnte einen Vertrag über den Ankauf der gesamten Fläche schließen mit einem Zahlungsziel von 3 Jahren. BGM Pahlmann möchte die Entscheidung auf den 24.11.2014 verschieben.