Gildehaus:

Herr Tangemann erläutert, dass bei der Verwaltung ein Antrag auf Nutzungsänderung der Hofstelle Gildehaus eingegangen ist. Teile des Scheunengebäudes sollen zu vier Wohnein-heiten umgebaut werden. Grundsätzlich gibt es hiergegen keine Einwände.

Dennoch wurde diese Thematik in der Verwaltung diskutiert, da bereits in der Vergangenheit Bauanträge eingereicht wurden, um das Gebiet nach § 34 BauGB weiter zu entwickeln. Dies wurde bisher untersagt, da auf der Hofstelle Gildehaus Vieh gehalten wurde und es auf Grund dieser Emissionen nicht zulässig war. Mittlerweile wurde die Viehhaltung aufgegeben und der § 34 BauGB könnte greifen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass sich dieses Gebiet in städtebaulich bedeutsamer Lage zentral von Engter befindet und es daher durch einen Bebauungsplan geordnet entwickelt und nicht sich selbst überlassen werden sollte. Daher wird empfohlen, für einen noch zu wählenden Geltungsbereich einen Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

RM Görtemöller begrüßt dieses Vorhaben grundsätzlich und gibt den Hinweis, dass es sinnvoll wäre den Geltungsbereich auch auf den Bereich Feuerwehrhaus/ Ärztehaus auszudehnen.

 

RM Sieksmeyer fragt, ob unmittelbar weitere Bauanträge gestellt wurden. Herr Tangemann verneint, gibt aber zu bedenken, dass spätestens wenn bei Gildehaus Bautätigkeit einsetzt auch weitere Anfragen folgen werden. RM Sieksmeyer ist der Meinung, dass mit der Ausweisung von weiterem Bauland vorsichtig umgegangen werden sollte und spricht sich auch im Bereich Kapshügel III für eine Staffelungen der Bauflächenentwicklung aus. Das Thema sollte zunächst in den Fraktionen beraten werden. Hierzu gibt Herr Tangemann zu bedenken, dass für den Großteil der Flächen derzeit bereits Baurecht besteht. Es werden keine zusätzlichen Bauflächen geschaffen werden, es geht vielmehr darum für dieses Gebiet eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.

 

In der nächsten Sitzung soll ein Vorschlag der Verwaltung für einen möglichen Geltungsbereich gegeben werden.

 

 

Gottlieb:

Herr Tangemann informiert darüber, dass ein Gespräch mit Herrn Gottlieb und Herrn Kemp geführt wurde, da diese wissen wollte, inwieweit in dem Gebäude am Markt eine komplette Wohnnutzung zu realisieren ist. Das Gebäude befindet sich im Kerngebiet und das heißt, dass im Erdgeschoss zwingend eine gewerbliche Nutzung erforderlich ist. Ergebnis des Gespräches ist es, dass die Umnutzung des Gebäudes zunächst für sechs Monate ausgesetzt wird.

Gemeinsam mit dem Sanierungsträger soll geprüft werden, inwieweit alle Grundstücke zusammengelegt werden können und diese eine Bebauung innerhalb der Innenstadt zugeführt bekommen können. Herr Gottlieb ist grundsätzlich bereit die Flächen abzugeben und sie gegen andere Teilgewerbeflächen oder Wohneinheiten einzutauschen. Es eröffnet sich somit die Möglichkeit nicht nur ein Gebäude umzunutzen sondern die Gesamtfläche.

 

BGM´in Höltermann gibt zu bedenken, dass die Nutzung des Marktes als Veranstaltungsort eingeschränkt wird, wenn die Wohnbebauung näher heranrückt. Herr Tangemann betont hierbei noch einmal, dass weiterhin die Kerngebietsnutzung erhalten bleiben soll.