Beschluss: einstimmig angenommen

Herr Tangemann erläutert, dass durch das Umlegungsverfahren auch liegenschaftlich realisiert werden soll, was der Bebauungsplan Nr. 137 in diesem Bereich vorsieht.

Wie überall in der Innenstadt sollen die Gehwegflächen auch hier den öffentlichen Flächen zugeordnet werden. Die Abgabe der Gehwegflächen kann mit den Ausgleichsbeträgen der Stadtsanierung verrechnet werden, daher wird in Abstimmung mit dem Umlegungsausschuss empfohlen, das Verfahren einzuleiten.

 

Vorsitzender Pahlmann lässt über die Vorlage WP 11-16/559 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür