LSBD Greife teilt folgendes dem Ausschuss mit:

 

  1. Die Schutzgemeinschaft, Deutscher Wald e.V., ist anlässlich des diesjährigen 25. Jahrestages der deutschen Wiedervereinigung mit dem Projekt „Drei Bäume für Deutschlands Einheit“  durch den Niedersächsischen Städtetag an die Stadt Bramsche herangetreten.

 

Deutschlandweit soll demnach ein einmaliges Naturdenkmal geschaffen werden, das an die Wiedervereinigung erinnert und auch einen ökologischen Beitrag leistet. So soll in jeder Gemeinde eine Buche als Symbolbaum der alten Bundesrepublik, eine Kiefer für die ehemalige DDR und eine Eiche für das wiedervereinigte Deutschland in einer Dreiergruppe gepflanzt werden. Somit könnte deutschlandweit ein kostengünstiges, ein einfach zu realisierendes und ein verbindendes Symbol für die deutsche Einheit entstehen.

 

Der Ausschuss spricht sich für die Beteiligung an diesem Projekt aus.

 

RM Quebbemann weist darauf hin, dass bereits 1990 eine Eiche im Bereich der Hauptschule Heinrichstraße von der CDU gepflanzt worden ist. Hier sollte überprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, diese Eiche mit den zwei weiteren Bäumen zu ergänzen.

 

  1. LSBD Greife regt an, die Flächen im Bahnhofsumfeld zum Sanierungsprogramm „Stadtumbau West“ anzumelden. Das Bundeskabinett hat am 12.03.2014 den Entwurf zum Haushalt 2014 beschlossen. Der Etat des BMU wird sich im Vergleich zu 2013 mehr als verdoppeln und bei ca. 3,64 Mrd. Euro liegen. In diesem Zuge werden die Städtebauförderungsmittel des Bundes von 455 Millionen Euro auf 700 Millionen Euro im Jahre 2014 aufgestockt.

 

Die Stadt Bramsche hat bereits im Jahre 2002 eine Rahmenplanung für die Entwicklung des Bereiches im Umfeld des Bahnhofs Bramsche durch die NWP Planungsgesellschaft vornehmen lassen. Damals wurde ein Plangebiet von ca. 23 Hektar abgegrenzt, welches zu mehr als 40 Prozent im Eigentum der DB steht. Vor dem Hintergrund des erforderlichen Kapitalaufwandes für eine Entwicklung dieser Flächen und der auch heute noch schwierigen Verhandlungsbasis mit dem Hauptflächeneigentümer hat die Stadt Bramsche Anfang 2002 keine weitergehenden Überlegungen angestellt.

 

Vor dem geschilderten Hintergrund der erheblichen Aufstockung der Städtebauförderungsmittel wird vorgeschlagen, den Antrag an das Land Niedersachsen zu stellen, die Flächen im Umfeld des Bahnhofes zum Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ anzumelden. Durch das Programm sollen aus Brachflächen Freiflächen werden, neue Nutzungsmöglichkeiten für Brachflächen entwickelt und durch Wiedernutzung aufgegebener Flächen die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungszwecke reduziert werden. Förderfähig dabei sind Grunderwerb, Altlastenuntersuchungen, Ordnungsmaßnahmen, wie Bodenordnung, Freilegung von Grundstücken und Herstellung von Erschließungsanlagen. Voraussetzung für eine Beantragung ist, dass die Stadt vorbereitende Untersuchungen vornimmt und die Einleitung durch einen Beschluss feststellt. Die vorbereitenden Untersuchungen erfolgen im Rahmen eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts, welches nach Ausschreibung zu vergeben ist. Die Bruttokosten betragen ca. 19.000 bis 22.000 Euro. Weiterhin ist ein Förderantrag vorzubereiten. Hierzu empfiehlt die Verwaltung, diesen über den Sanierungsträger abzuwickeln. Für die voraussichtlichen Kosten werden 9.500 Euro veranschlagt. Ein entsprechender Antrag ist bis Sommer 2014 zu stellen.

 

Der Ausschuss spricht sich geschlossen für eine entsprechende Antragstellung aus.

 

  1. LSBD Greife stellt dem Ausschuss Vorentwürfe hinsichtlich der Bebauung im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 132 „Innenstadt“ vor. Die vorliegende Bauanfrage sieht den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten vor. Die Planung stimmt mit den überbaubaren Flächen im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 132 nicht überein und sieht eine erhebliche Überschreitung der Baugrenzen vor, wodurch die Bebauungsplanänderung erforderlich wird. Der Neubau trägt zu einer Aufwertung des Stadtbildes in diesem Bereich bei. Die erforderlichen Einstellplätze werden durch die Errichtung einer Tiefgarage nachgewiesen.


RM Schulze
fragt an, inwieweit dieser Bereich von der heute im Ausschuss vorgetragenen neuen Hochwasserrichtlinie betroffen ist. Diesbezüglich antwortet LSBD Greife, dass zurzeit ein rechtskräftiger Bebauungsplan für diesen Bereich vorliegt und somit ein Anspruch auf Bebauung besteht.

 

  1. Anhand eines Ausführungsplanes stellt LSBD Greife das Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Gelände zwischen Engter Straße und Malgartener Straße“ vor. Der Stich zwischen Malgartener Straße und Poggenpatt soll zum Teil als Fuß- und Radweg mit einer seitlichen Begrünung ausgebaut werden. Im vorderen Bereich zur Malgartener Straße werden 5 öffentliche Parkplätze hergestellt.

 

RM Schulze regt an, dass die vorgesehenen fünf öffentlichen Parkplätze noch um ein bis zwei Parklätze erweitert werden sollten, da in diesem Bereich einige Geschäftshäuser angesiedelt sind und ein italienisches Restaurant eröffnet hat. Laut LSBD Greife können die vorgesehenen Stellplätze ohne weiteres nach Westen, Richtung Poggenpatt, erweitert werden, da dadurch lediglich der vorgesehene Baum versetzt werden müsse.

 

  1. Herr Tangemann präsentiert das Projekt „Naturschutz durch Bürgerarbeit -Wiederherstellung von Trockenmauern“.

Ferner verweist er, aufgrund des angesprochenen Konzeptes eines Blühstreifenprogramms auf der vorletzten Ausschusssitzung, auf den Flyer „Der Weg ist das Ziel“, welcher im Rahmen eines Projektes als Entwurf durch Herrn Lukas Wasmuth erstellt worden ist.