Beschluss: einstimmig angenommen

EStR Willems erläutert die Vorlage. In dem Bereich `Vorbemerkung´ des Betrauungsaktes ist unter dem ersten Punkt lediglich der Satz `Förderung und Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Bramsche´ zu belassen. Der Teilsatz von `insbesondere´ bis `Marktanalysen´ ist zu streichen, da dieser Aufgabenbereich zwischenzeitlich an die Stadtverwaltung ausgegliedert wurde.

 

RM Neils stellt den Antrag, den Sachverhalt zunächst mit dem Förderkreis Freundliches Bramsche e.V. zu besprechen und diese Vorlage solange zurückzustellen.

 

Vorsitzender Cremer lässt über diesen Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 4 Stimmen dafür, 5 Gegenstimmen

 

Der Ausschuss empfiehlt, entsprechend der Vorlage WP 11-16/489 mit folgender Änderung unter Punkt 2 des Beschlussvorschlags zu beschließen:

 

2. Die Vertreter der Stadt Bramsche in der Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing Bramsche GmbH werden gem. § 138 Abs. 1 NKomVG beauftragt, unter Vorbehalt der Zustimmung des Mitgesellschafters Förderkreis Freundliches Bramsche e.V. in der Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing Bramsche GmbH, darauf hinzuwirken, den rechtsunwirksamen § 6 des Gesellschaftsvertrags durch folgende Regelung zu ersetzen:

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 4 Stimmenthaltungen