Sitzung: 23.01.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 11-16/472
Seitens des
Ausschusses wird kein Vortrag gewünscht. Auf Hinweis von LSBD Greife
geht aus der Vorlage nicht hervor, dass der Bebauungsplan nicht geändert werden
kann. Die Verwaltung empfiehlt lediglich den Bebauungsplan zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht zu ändern. Die Firma Fiege Tec ist durchaus bereit ihre
Vermarktungsbemühungen mit der Stadt zu besprechen. Sollte die zukünftige
Nutzung bei Verkauf des Grundstückes in
die falsche Richtung laufen, müsste man gegebenenfalls darauf reagieren.
RM Sieksmeyer stellt die Frage, ob auf dem
Gewerbegrundstück für künftige Nutzungen Bestandsschutz besteht insbesondere
hinsichtlich der Immissionen auf die angrenzende Wohnbebauung. LSBD Greife
teilt hierzu mit, dass der Bestandsschutz baurechtlich mehrere Jahre anhält. Er
weist aber gleichzeitig darauf hin, dass der Bebauungsplan vor einigen Jahren
überarbeitet und dabei eine Kontingentierung vorgenommen wurde, die die
Immissionen ziemlich weit herunterregelt. Allerdings kann damit der Bestand nie
gänzlich ausgeschlossen werden. RM Quebbemann weist auf die Frage im Arbeitskreis
hinsichtlich der Spielhallennutzung hin. Sollte es für eine solche Planung
konkrete Hinweise geben, sollte man kurzfristig tätig werden. LSBD Greife wird die Frage aus dem
Arbeitskreis im Protokoll beantworten, ebenfalls wird er Herrn Sandhaus bitten,
die Gespräche mit der Fa. Fiege Tec zu intensivieren, darüber hinaus wird die
Stadt bei einem Verkauf des Grundstückes ohnehin informiert. Abschließend
bittet RM Quebbemann, die Spielhallenthematik nochmals zu überprüfen.
Hinweis:
Spielhallen sind im B-Plan 129 auf den festgesetzten Gewerbeflächen
grundsätzlich zulässig.
Vorsitzender
Pahlmann lässt über die Vorlage WP 11-16/472 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 8
Ja-Stimmen, 1 Enthaltung