Beschluss: einstimmig angenommen

Seitens des Ausschusses wird kein Vortrag gewünscht. Auf Hinweis von LSBD Greife geht aus der Vorlage nicht hervor, dass der Bebauungsplan nicht geändert werden kann. Die Verwaltung empfiehlt lediglich den Bebauungsplan zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu ändern. Die Firma Fiege Tec ist durchaus bereit ihre Vermarktungsbemühungen mit der Stadt zu besprechen. Sollte die zukünftige Nutzung bei  Verkauf des Grundstückes in die falsche Richtung laufen, müsste man gegebenenfalls  darauf reagieren.

RM Sieksmeyer stellt die Frage, ob auf dem Gewerbegrundstück für künftige Nutzungen Bestandsschutz besteht insbesondere hinsichtlich der Immissionen auf die angrenzende Wohnbebauung. LSBD Greife teilt hierzu mit, dass der Bestandsschutz baurechtlich mehrere Jahre anhält. Er weist aber gleichzeitig darauf hin, dass der Bebauungsplan vor einigen Jahren überarbeitet und dabei eine Kontingentierung vorgenommen wurde, die die Immissionen ziemlich weit herunterregelt. Allerdings kann damit der Bestand nie gänzlich ausgeschlossen werden. RM Quebbemann  weist auf die Frage im Arbeitskreis hinsichtlich der Spielhallennutzung hin. Sollte es für eine solche Planung konkrete Hinweise geben, sollte man kurzfristig tätig werden.  LSBD Greife wird die Frage aus dem Arbeitskreis im Protokoll beantworten, ebenfalls wird er Herrn Sandhaus bitten, die Gespräche mit der Fa. Fiege Tec zu intensivieren, darüber hinaus wird die Stadt bei einem Verkauf des Grundstückes ohnehin informiert. Abschließend bittet RM Quebbemann, die Spielhallenthematik nochmals zu überprüfen.

 

Hinweis: Spielhallen sind im B-Plan 129 auf den festgesetzten Gewerbeflächen grundsätzlich zulässig.

 

Vorsitzender Pahlmann lässt über die Vorlage WP 11-16/472 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:           8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung