a)    Brandschutz bei Windparks

 

RM Bei der Kellen erkundigt sich danach, in wie weit die Freiwillige Feuerwehr hinsichtlich des Brandschutzes bei Windparks betroffen ist. Stellv. Stadtbrandmeister Menke erklärt, dass die Freiwillige Feuerwehr hierfür nicht ausgerüstet ist. Im Brandfall kann man nur eine weiträumige Absperrung vornehmen und ein kontrolliertes Abbrennen abwarten.

 

b)    Dienstsport der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bramsche

 

Stellv. Stadtbrandmeister Menke teilt mit, dass in den Jahreshauptversammlungen der Ortsfeuerwehren mehrfach der Wünsch nach Dienstsport aufgekommen ist. Insbesondere ist hier an eine kostenlose Nutzung des Hasebades gedacht. EStR Willems weist darauf hin, dass die Stadtwerke Bramsche als GmbH nicht berechtigt sind Rabatte zu gewähren. Evtl. müssten hierfür Haushaltsmittel bereitgestellt werden. RM Görtemöller und Vors. Rothert erklären, dass der Geschäftsführer der Stadtwerke GmbH sich mit dem Stadtkommando in Verbindung setzen bzw. auf das Stadtkommando zukommen will. Der Ausschuss ist allgemein der Meinung, dass eine kostenlose Nutzung des Hasebades für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ermöglicht werden sollte und die Kosten, wenn sie im Rahmen bleiben, aus Haushaltsmitteln übernommen werden sollten.