TOP 9.1 vom 06.05.2013

 

ORM Bösling fragt an, ob im Bereich „Am Weiderand“ und „Am Winkelgraben“ im Wendehammer der Bordstein abgesenkt werden kann.

Die Müllabfuhr beschädigt wiederholt durch Wendemanöver die Bordsteine.

 

Antwort von Herrn Klare: Die Bordsteine werden instandgesetzt und nicht abgesenkt.

Falls die Bordsteine abgesenkt werden besteht die Gefahr, dass die Grünfläche befahren

wird. Ferner ist darauf zu achten, dass der Wendehammer nicht beparkt wird.

 

Sitzung vom 16.12.2013:

ORM Bösling ist der Meinung, dass er falsch verstanden wurde. Es geht nicht darum

die Bordsteine abzusenken, vielmehr geht es darum, die vorhandene Rasenfläche im Wendehammer zu entfernen. Der dort vorhandene Schacht sollte abgesenkt und die

Fläche dann gepflastert werden.

Die gesamte Fläche soll dann befestigt werden und eine gleichmäßige Höhe haben.