Beschluss: einstimmig angenommen

Vorsitzender Pahlmann teilt dem Ausschuss mit, dass ein transparentes Verfahren bezüglich der 29. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 155 „Industrie- und Gewerbegebiet A 1“ durchgeführt werden solle. Die Bürger sollen laufend informiert und am Verfahren beteiligt sein. Um über die gesetzliche Beteiligung hinaus die Bürger einzubinden, schlägt er die Bildung eines Arbeitskreises vor, bestehend aus Vertretern der Bürger, der Politik, Verwaltung und dem zukünftigen Betreiber.

 

LSBD Greife erläutert den Ablauf des Verfahrens anhand einer Folie vom Aufstellungsbeschluss bis zum Satzungsbeschluss. Er geht kurz auf den momentanen Verfahrensstand ein und bei welchen Verfahrensschritten die gesetzliche Beteiligung der Bürger verankert sei. Des Weiteren wird aufgezeigt, in wie weit die Gemeinde durch Festsetzungen und Regelungen Ansiedlungen von Gewerbebetrieben steuern kann, um eine nicht gewünschte Entwicklung zu verhindern. Hinsichtlich der Umweltbelange seien umfangreiche Gutachten einzuholen. Der eigentliche Geltungsbereich von ca. 41 Hektar setzt sich zusammen aus größeren Wald- und Gewässerflächen, die erhalten bleiben, Erschließungsflächen und den noch zu definierenden Gewerbe- und Industrieflächen. Zu den vorhandenen bebauten Flächen (Wohnhäusern) seien gesetzlich vorgesehene Abstandsflächen einzuhalten. Durch die direkte Anbindung an die A 1 seien diese Flächen prädestiniert für eine Ausweisung als Gewerbe- und Industriefläche.

 

Er informiert den Ausschuss, dass diese Flächen bereits vor einigen Jahren aufgrund einer Untersuchung der Planungsgesellschaft NWP als geeignet für die Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen angesehen worden seien. Da man seinerzeit jedoch in die Planungen zu einem interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiet mit der Gemeinde Wallenhorst eingestiegen sei, sei dies nicht weiter verfolgt worden. Als sich abzeichnete, dass die interkommunale Entwicklung nicht zu realisieren war, hatte sich die Verwaltung zunächst auf die Planungen für eine Erweiterung des Industriegebietes Engter an der L 78 konzentriert. Erst eine Anfrage der Firma Amazone aus Hasbergen im Sommer dieses Jahres hätte dazu geführt, dass die Überlegungen hinsichtlich der Entwicklung der Flächen in Schleptrup wieder aufgenommen wurden. Die Firma Amazone prüfe noch weitere Standorte für die Ansiedlung.

 

Die Verwaltung werde dem Rat vorschlagen, unabhängig von der Ansiedlung der Firma Amazone, das Verfahren weiter durchzuführen und diese Flächen entsprechend als Gewerbe- und Industrieflächen auszuweisen. Die Planungskosten belaufen sich auf ca. 120.000,00 Euro. Durch den Ankauf von Flächen und Tauschland würden weitere Mittel gebunden. Am Ende spräche man über eine Summe von 6 – 8 Millionen Euro.

 

Für RM Sieksmeyer besteht mit der Aufstellung zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan kein Automatismus des Verfahrensablaufes. Die Erfahrung zeige, dass Beschlüsse auch wieder aufgehoben werden könnten. Des Weiteren wünschten sich Bündnis 90/Die Grünen eine wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und eine vielfältige Gewerbestruktur. Die Ansiedlung eines derartigen Gewerbegebietes wäre in der Gesamtentwicklung ein positiver Aspekt. Vor einer Entscheidung müsse jedoch eine Kosten-/Nutzenanalyse vorliegen. Ein entsprechendes Gutachten ist bereits in Auftrag gegeben.

 

In die Beschlussfassung ist unter „Punkt 6“  folgende Formulierung mit aufzunehmen: „Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und in das Landschaftsbild, die im Rahmen dieses Bebauungsplanes vorbereitet werden, sind vorzugsweise im näheren Umfeld des vom Eingriff betroffenen Raumes auszugleichen. Eine Erweiterung des Geltungsbereiches ist daher aufgrund der Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht auszuschließen.“

 

RM Quebbemann schließt sich den Worten von RM Sieksmeyer an. Zukünftig sei für ihn klar, dass es in Bezug auf die Entwicklung von Flächen unmittelbar in der Nähe von Autobahnabfahrten in 30 Jahren keine Ackerflächen mehr geben würde. Man müsse sich überlegen, was mit den Flächen passiere solle, wenn die Fa. Amazone sich nicht ansiedeln würde. Ohne konkrete Anfragen gäbe es keinen Grund, eine derartig große Fläche als Gewerbegebiet und Industriegebiet verbindlich auszuweisen.

 

BGMin Höltermann gibt zu bedenken, dass, wenn in der Vergangenheit jeweils nur Gewerbe- und Industrieflächen unter der Option konkreter Firmenanfragen ausgewiesen worden wären, es wesentlich weniger Arbeitsplätze und es heute weit weniger Gewerbesteuereinnahmen gäbe. Eine derartige Vorfinanzierung könne nicht allein von der Stadt getragen werden. Der Landkreis Osnabrück habe seine Bereitschaft signalisiert, dabei behilflich zu sein. Sie weist darauf hin, dass die vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen auch einer anderen Nutzung in Form von Massentierhaltungen zugeführt werden können, was sicherlich nicht auf Zuspruch der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung stoßen würde. Man solle sich nicht bereits im Vorfeld einseitig festlegen, sondern auch die wirtschaftlichen Interessen der Stadt Bramsche berücksichtigen.

 

RM Görtemöller zeigt Verständnis für die unmittelbar betroffenen Anwohner und deren Interesse an umfangreichen Informationen. Der Ortsrat würde sich im Zuge des Verfahrens mit einbringen und wünscht, dass neben den Belangen des Naturschutzes auch die Belange des Menschen Berücksichtigung finden.

 

RM Furmanek weist darauf hin, dass im Beschluss-Vorschlag unter Punkt 5 zwischen der 29. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 155 eine unterschiedliche Flurbezeichnung genannt sei.

LSBD Greife merkt hierzu an, dass die korrekte Flurbezeichnung im Protokoll aufgeführt werde. Es wird ergänzt, dass es sich dabei um Flur 20 handelt.

 

Vors. Pahlmann lässt mit folgender Ergänzung über die Vorlage abstimmen: „Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und in das Landschaftsbild, die im Rahmen dieses Bebauungsplanes vorbereitet werden, sind vorzugsweise im näheren Umfeld des vom Eingriff betroffenen Raums auszugleichen. Eine Erweiterung des Geltungsbereiches ist daher aufgrund der Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht auszuschließen.“ 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig