Herr Lager stellt die zwei Varianten für die Grundstücksplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehr Engter vor. Die Variante 1 beinhaltet ein Grundstück östlich der L 78 (Vördener Straße) im Anschluss an die dortige Wohnbebauung, was noch seitens der Stadt Bramsche angekauft werden müsste. Ein Grundstück westlich der L 78, wie es auch schon in Erwägung gezogen wurde, hat jedoch den Nachteil, dass eine Linksabbiegerspur gebaut werden müsste, deren Kosten in sechsstelliger Höhe von der Stadt Bramsche zu tragen wären. Ebenfalls steht ein städtisches Grundstück an der Venner Straße zur Verfügung. Die Variante 1 sieht ein Feuerwehrhaus mit vier Boxen vor. Der Vorteil liegt darin, dass keine Linksabbiegerspur gebaut werden müsste, da die Zufahrt, sowohl für die Mitglieder der Ortsfeuerwehr als auch für die Einsatzfahrzeuge nach einem Einsatz, über die dort bereits befindliche Stichstraße zur Wohnbebauung erfolgen kann. Die Alarmausfahrt kann direkt auf die L 78 erfolgen. Die Grundstücksgröße müsste ca. 3.500 m² betragen, wobei auch Erweiterungsmöglichkeiten bestehen würden. Ein Baubeginn ist nach dem Finanzplan im Jahre 2016 vorgesehen.

RM Bei der Kellen ist der Auffassung, dass man sich der Meinung des Stadtkommandos anschließen sollte.

Auf die Frage von RM Wahlers, ob das westliche Grundstück an der L 78 evtl. über die Straße Im Masch angefahren werden könnte, antwortet LSBD Greife, dass die Hauptzufahrt über die L 78 erfolgen müsse und daher eine Linksabbiegerspur erforderlich sei, so dass man diese Variante verworfen habe.

RM Ballmann erkundigt sich danach, was das Stadtkommando zur Grundstücksfrage gesagt hat. Stadtbrandmeister Schnieder teilt mit, das sowohl vom Ortskommando der Ortsfeuerwehr Engter als auch vom Stadtkommando das östliche Grundstück im Anschluss an die Wohnbebauung bevorzugt wird.

RM Görtemöller hält die Variante 1, auch hinsichtlich der Erweiterungsmöglichkeiten, für die bessere und erkundigt sich, was hinsichtlich der Wohnbebauung zu berücksichtigen ist. LSBD Greife antwortet, dass ein Bebauungsplan aufgestellt werden müsste, wobei auch der Lärmschutz berücksichtigt werden müsste.

Auf die Frage von RM Märkl, ob die Ausfahrt evtl. mit einer Bedarfsampel versehen werden müsste, antwortet Herr Lager, dass er die Notwendigkeit nicht sieht.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Variante 1 (östlich der Vördener Straße im Anschluss an die Wohnbebauung) für die Grundstücksplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehr Engter vorzusehen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig