Beschluss: einstimmig angenommen

Herr Langkamp erörtert die Vorlage. Der Vorteil der Verpflichtungsermächtigungen sei, dass Maßnahmen bereits frühzeitig, also vor Genehmigung des eigentlichen Haushaltsplanes, begonnen bzw. durchgeführt werden können. Bei den unter B. genannten Verpflichtungsermächtigungen handele es sich um Maßnahmen, die zwar im Jahr 2014 entfallen, in späteren Jahren aber durchaus wieder aufgenommen werden könnten. Auf den Wunsch von RM Bruning, die einzelnen Positionen künftig detaillierter darzustellen, entgegnet EStR Willems, dass die Maßnahmen im Einzelnen bereits bekannt seien. Da es sich lediglich um Verpflichtungsermächtigungen handele, sollte hier, auch um einer Übersichtlichkeit Rechnung zu tragen, nicht nochmals jede Einzelmaßnahme detailliert genannt werden.

RM Kiesekamp moniert an der Vorlage, dass insbesondere für die Dachsanierung des Schützenhauses Achmer eine VE von 80.000,00 € angesetzt werde. Hier sehe er gerade in Bezug auf die Vereine eine ungerechtfertigte Bevorteilung einzelner Ortsteile. BGM´in Höltermann entgegnet hierauf, dass mit dem Schützenverein Achmer jüngst eine Nutzungsvereinbarung über 25 Jahre geschlossen wurde. Das Gebäude bliebe zwar im Eigentum der Stadt, der Verein habe jedoch alle anfallenden Sanierungs- und Unterhaltungskosten zu tragen. Da der desolate Zustand des Daches erst nach Vertragsschluss bekannt wurde, sehe die Stadt sich in der Pflicht, die notwendige Dachsanierung noch aus städtischen Mitteln zu finanzieren.

Der von RM Kiesekamp aufgeworfene Kritikpunkt, das Vereine mit Eigentum und Vereine in städtischen Gebäuden seitens der Stadt unterschiedlich behandelt werden, sollte aber als eigenes Thema in nächster Zeit behandelt werden. Abschließend sagt BGM´in Höltermann zu, dass künftige Vorlagen zu Verpflichtungsermächtigungen verständlicher formuliert werden.

 

Der Ausschuss empfiehlt, entsprechend der Vorlage zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:           Einstimmig