Dipl.-Ing. Fünfzig erläutert die Vorlage WP 11-16/424 insbesondere die nach dem 1. Entwurf zum RROP vorgenommenen Änderungen.

 

OBM Marewitz stellt nochmals die Bedenken des Ortsteiles  Lappenstuhl dar, insbesondere zu den vorgenommenen Erweiterungen des Vorranggebietes 29, westlich und östlich der Autobahn A 1. Sie stellt daher den Antrag, das Gebiet 29 a östlich der A 1 herauszunehmen und den Punkt 2 aus dem Beschluss-Vorschlag der Vorlage WP 11-16/320 wieder in die Vorlage WP 11-16/424 aufzunehmen. Weiterhin stellt OBM Marewitz für den Ortsrat Lappenstuhl den Antrag, alle weiteren Verfahren über die Bauleitplanung zu regeln.

 

RM Bergander zeigt Verständnis für die Sorgen der Einwohner aus Lappenstuhl und teilt mit, dass sich die Stadtratsfraktion der SPD den Bedenken des Ortsrates Lappenstuhl anschließen wird. Er spricht sich im Rahmen der Bauleitplanung für die Aufstellung einzelner Bebauungspläne aus, damit die Stadt im Rahmen ihrer Planungshoheit ihren Einfluss auf die Anlagenstandorte ausüben kann.

OBM Kiesekamp teilt mit, dass er im Vorranggebiet 29 mit einer kleinen Teilfläche beteiligt ist. Er hat sich immer sehr stark dafür verwandt, dass die Finanzierung und Wertschöpfung der Windkraftanlagen möglichst breit angelegt wird und dabei auch örtlich Betroffene beteiligt werden. Zu dem Gebiet 29 a wird er sich in der Mehrheitsgruppe nicht mehr dafür verwenden, dass dieses Gebiet im RROP verbleibt. Aus diesem Grund wird er nicht an der Abstimmung teilnehmen und dazu den Ratssaal verlassen.

 

Laut Aussage von RM Specht begrüßt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Herausnahme des Bereiches südlich der Ueffelner Aue in Balkum und des Suchraumes 31 b in Kalkriese. Ihre Fraktion schlägt vor, das Gebiet Lappenstuhl im jetzigen Planungsstadium in seiner Größenordnung zu belassen, da der Stadt mit dem Instrument der Bauleitplanung noch ausreichend Steuerungsmöglichkeiten bleiben. Zur Beschluss-Vorlage regt sie an, den letzten Absatz im Beschluss-Vorschlag herauszunehmen.

 

RM Rehling unterstützt den Antrag von OBM Marewitz und appelliert noch einmal an die Mitglieder der Mehrheitsgruppe, das Gebiet 29 a herauszunehmen.

 

LSBD Greife weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Landkreis in der erneuten Auslegung verfügt hat, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilbereichen vorgebracht werden können. Dieses heißt natürlich nicht, dass in den politischen Gremien der Stadt nicht darüber abgestimmt werden kann.

 

RM Quebbemann weist ergänzend zu den Ausführungen von LSBD Greife auf die Ausführungen in der Begründung zur Beschluss-Vorlage hin. Da das Gebiet 29 a im überarbeiteten RROP-Entwurf nicht verändert wurde, kann nach seiner Einschätzung der Sachlage in dem jetzigen Verfahren hierzu keine Stellungnahme abgegeben werden. Aus seiner Sicht sollen möglichst viele Bürger von den im RROP ausgewiesenen Vorranggebieten als Bürgerwindpark partizipieren. Auch er spricht sich im Namen der Mehrheitsgruppe für eine verbindliche Bauleitplanung aus, um Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten. Allerdings darf dieses nicht zu unnötigen Verzögerungen führen, da eine erhebliche Veränderung des EEG zu erwarten ist. Den Antrag von RM Specht zur Herausnahme des letzten Absatzes aus dem Beschluss-Vorschlag wird die CDU-Fraktion selbstverständlich unterstützen.

 

LSBD Greife erläutert den Vorschlag der Verwaltung über den weiteren Verfahrensablauf zu den einzelnen Vorranggebieten. Der Vorschlag liegt den Ratsmitgliedern schriftlich vor. Darin schlägt die Verwaltung in einem Verfahren die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes, der die betroffenen Bereiche dann als Sonderbauflächen einschließlich der dazugehörigen Maßnahmen darstellt. Weiter sieht der Vorschlag der Verwaltung die Aufstellung der Bebauungspläne möglichst im Parallelverfahren vor, in denen dann detaillierte Regelungen, auch über die Höhe und die Standorte der Anlagen getroffen werden. Es muss dabei auch über die Größe der Ausgleichsflächen gesprochen werden, ggfls. sind noch vertiefende Untersuchungen in Bezug auf die Avifauna und mögliche Fledermausvorkommen nötig. Zur Finanzierung der Planungskosten schlägt die Verwaltung den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit den Vorhabenträgern vor.

 

Aus den Reaktionen der Ausschuss- und Ortsratsmitglieder zu den Ausführungen von LSBD Greife schließt Vors. Pahlmann die allgemeine Zustimmung des Ausschusses und der betroffenen Ortsräte zu den Vorschlägen der Verwaltung.

 

RM Bergander appelliert nochmals an die Mehrheitsgruppe, einer Herausnahme des Gebietes 29 a zuzustimmen.

 

ORM Decker sieht durch das Vorranggebiet 29 a für den Siedlungsbereich Lappenstuhl keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr.

Aus Sicht von LSBD Greife wird es trotz des Vorranggebietes 29 a im südwestlichen Bereich von Lappenstuhl durchaus noch Erweiterungsmöglichkeiten geben.

 

ORM Bublitz stellt die Frage, ob mit einer Entscheidung für die geplanten Vorranggebiete im RROP gleichzeitig auch eine Entscheidung über eine neue Überlandleitung zur Einspeisung und zum Abtransport des erzeugten Stromes verbunden ist.

 

LSBD Greife sind keine Planungen über neue Hochspannungsleitungen bekannt. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine solche Planung nicht auf kommunaler oder regionaler Ebene angesiedelt ist. Die Fragen zur Einspeisung des erzeugten Stromes in ein vorhandenes Stromnetz wird zunächst im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange zu klären sein.

 

OBM Sievert lässt über die Vorlage WP 11-16/424 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

 

Die Ortsratssitzung wird um 19.30 Uhr beendet.