Frau Grunwald stellt als Bürgerin des Ortsteiles Lappenstuhl die Frage, ob bei der Berechnung der Lärmbelästigung für den zukünftigen Ausbau der A1 die geplanten Standorte für Windenergiegewinnung mit berücksichtigt worden sind.

 

LSBD Greife teilt mit, dass auf der Planungsebene zum Regionalen Raumordnungsprogramm keine differenzierten schalltechnischen Berechnungen gemacht wurden. Der Landkreis hat auf der Ebene der Regionalplanung dem Schallschutz zunächst durch die Einhaltung ausreichender Abstände – z.B. zu Siedlungen 1.000 m – Genüge getan. Differenzierte schalltechnische Berechnungen werden auf der Ebene der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung erfolgen.

 

Ein Bürger aus Schleptrup stellt die Frage, warum der Ortsrat Schleptrup nicht eingeladen worden ist, obwohl ein Teilbereich des Gebietes 29 d in den Ortsteil Schleptrup hineinragt.

 

LSBD Greife erläutert dazu, dass es sich dabei um einen ganz kleinen Teilbereich handelt, bei dem die Verwaltung in soweit aber keine Betroffenheit für den gesamten Ortsteil gesehen hat. Des Weiteren weist LSBD Greife darauf hin, dass die Ortsräte bei der Regionalplanung nicht beteiligt werden müssen.

 

Ein weiterer Bürger fragt nach zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten für den Ortsteil Lappenstuhl, wenn östlich und westlich der Autobahn Windkraftanlagen aufgestellt werden.

 

Nach Einschätzung von LSBD Greife gibt es durchaus noch Möglichkeiten, wo sich der Ortsteil Lappenstuhl baulich weiterentwickeln könnte.

 

Frau Grunwald bittet um Auskunft, wem die Flächen gehören auf denen zukünftig die Windkraftanlagen stehen werden. Zudem stellt sie ebenfalls die Frage, ob jemand, der ein politisches Amt bekleidet und Eigentümer einer solchen Fläche ist, zu diesem Tagesordnungspunkt mit abstimmen darf.

 

LSBD Greife teilt dazu mit, dass es in den fraglichen Gebieten viele Eigentümer gibt und zu den Eigentumsverhältnissen keine Angaben gemacht werden können. Weiter erklärt er, dass nach Rechtsprechung ein Ratsherr, selbst wenn er in einem Bebauungsplan Flächen besitzt, über diesen Bebauungsplan abstimmen darf.

 

Als weiteren Punkt möchte Frau Grunwald wissen, wie hoch die Pacht ist, wenn man seine Flächen als Standort für Windkraftanlagen zur Verfügung stellt.

 

Hierzu weist LSBD Greife darauf hin, dass dieses keine Angelegenheit der Stadt Bramsche ist. Dieses entzieht sich der Einflussnahme der Stadt und muss unter den Eigentümern geregelt werden.

 

Ein weiterer Bürger fragt, ob schon sichergestellt ist, dass es eine verbindliche Bauleitplanung geben wird. LSBD Greife erklärt, dass dieses letztendlich eine Entscheidung der politischen Gremien sein wird. Die Verwaltung wird den Ratsmitgliedern aber vorschlagen, eine vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung zu betreiben, um damit eine Feinsteuerung vorzunehmen und bei eventuellen Problemen Abhilfe zu schaffen.