Beschluss: einstimmig angenommen

Herr Fünfzig stellt ausführlich die Vorlage 405 vor und teilt mit, dass der Text in den Absätzen 4 und 5 des Beschlussvorschlages durch den Ausschuss geändert wurde.

 

Herr Tangemann teilt mit, dass die Träger öffentlicher Belange keine Bedenken in ihren Stellungsnahmen genannt hatten. Da der Landkreis für die Genehmigung der Abtragungen zuständig sei und auch noch weitere Vorrangflächen in Ueffeln vom Land festgelegt wurden, wäre es sehr schwierig für die Stadt Bramsche, das Verfahren zu verweigern.  Die Stadt habe abgewogen zwischen einer Erweiterung der Fläche oder einer Änderung der Abtragungstiefe, ohne  dass das Grundwasser beeinträchtigt wird. Eine spätere Änderung der Abgrabungstiefe sei nicht möglich.

 

ORM Stuckenberg stellt fest, dass bei dem Abbau von 60 m über NN. bereits Pumpen im Einsatz seien und das Grundwasser nicht an der Stelle abgepumpt werden dürfe, um es an anderer Stelle der Hase zuzuführen oder versickern zu lassen.  Das Wasserwerk in Thiene ziehe bereits Grundwasser ab. Einen weiteren Eingriff ins Grundwasser trage die CDU-Fraktion nicht mit.

 

Herr Tangemann stellt klar, dass es sich hier nur um Oberflächenwasser handele.

 

ORM Pilatus erklärt, dass die Verwaltung zwar keine Bedenken bezüglich des Abbauvorhabens geäußert habe, dagegen habe das „Umweltforum  Osnabrück Land“ in einer Stellungnahme das Vorhaben rundweg abgelehnt, da starke Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu befürchten seien. Trotz aller Bedenken werde die SPD-Fraktion der Vorlage zustimmen, jedoch solle nicht der Abbautiefe von 52  m  über NN. zugestimmt werden, sondern diese solle bei 60 m  über NN. belassen werden.

 

ORM Rohe gibt zu bedenken, dass bei einer Abtragung von 60 m bereits in Teilbereichen der Grundwasserspiegel berührt werde und spricht sich gegen die 52 m über NN aus.

 

Der OR beschließt entsprechend der Beschlussvorlage 405,  jedoch mit der Änderung, dass die Abtragungstiefe nicht verändert und bei 60 m über NN belassen wird.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig