Herr Ralf Dorau fragt an, wie es mit dem Wasserhaushalt im Abbaugebiet weiter gehen wird.

 

Herr Tangemann versichert, das es sich bei dem abgepumpten Wasser nur um Oberflächenwasser handelt und die Genehmigung und Überprüfung des Verfahrens beim Landkreis liege.  Das Land lege Gebiete fest, auf die die Abbauunternehmen einen Vorrang zum Abbauen haben.

 

Herr Berling erkundigt sich, nach den Messpunkten im Abbaugebiet und wieviel Wasser dort abgepumpt werde, da der Grundwasserspiegel abgesackt wäre.

 

Herr Tangemann erklärt, dass die Unterlagen beim Landkreis einzusehen sind.  Er bittet darum, bei erkennbaren Beeinträchtigungen diese sofort zu melden.

 

Herr Klaus Albers gibt zu bedenken, dass im Steinbruch soviel Oberflächenwasser abgepumpt werden, soviel Regen sei in diesem Jahr noch nicht gefallen.

 

Herr Wessling merkt an, dass sein Brunnen trocken gefallen sei und seiner Meinung nach das Grundwasser doch beeinträchtigt werde.

 

ORM Rohe erklärt, dass der OR so beschlossen habe, dass der Abbau nicht bis ins Grundwasser hereinreiche.

 

ORM Stuckenberg stellt fest, dass die Mehrheit der Ueffelner gegen die Abbauänderungen sei, jedoch der Fa. Hollweg und Kümpers auch nicht das Geschäft kaputt gemacht werden dürfe.

 

Herr Bartsch gibt zu bedenken, dass im August  früh morgens Sprengungen im Steinbruch durchgeführt wurden und möchte wissen, ob dort ein Sprengbuch geführt wird.

 

Herr Ralf Dorau ergänzt, die Sprengungen seien stärker als früher. 

 

OBM’in Busch antwortet, man könne bei der Fa. im Steinbruch anrufen  und nachfragen. Die Fa. gebe bereitwillig Auskunft.

 

Herr Kolfen erinnert an die Konsequenzen des Niedersachsenparks bezüglich der wasserhaushaltlichen Probleme.

 

Herr Thiem fragt an, ob seine Stellungnahme zum neuen Baugebiet berücksichtigt wurde. Das Baugebiet sei keine Wohnbaufläche des FNP gewesen.

 

Herr Tangemann teilt mit, dass dies Bestandteil des Beschlussvorschlages sei. Das Abwägungsergebnis werde erst nach dem Satzungsbeschluss versandt, ebenso die Bürgerbeteiligungen. Die politischen Vertreter hatten selbst den Vorschlag gemacht, an dem Steingräberweg ein Baugebiet zu planen.  Er erklärt das weitere BBP-Verfahren.

 

Frau Schmies merkt an, dass das Verfahren im Vergleich zum Baugebiet Hemke III sehr lange dauere und ob schon Grundstückspreise genannt werden können.

 

Herr Tangemann informiert, dass der OR und das VA die Preise festlegen. Evtl. könne bis Ende des Jahres das Verfahren abgeschlossen sein. Im Baugebiet Hemke III sei es ein Vorteil gewesen, dass die Fläche zuvor ein Acker war und dort z.B. kein Artenschutz greife.

 

Herr Rövekamp erkundigt sich nach dem Straßenausbau Am Wiemelsberg.

 

Herr Tangemann erklärt, dass aufgrund des Baugebietes die Straße nicht ausgebaut wird.

 

Herr Ralf Dorau schlägt vor, zusätzliche Parkplätze am Freibad zu schaffen. Der Bereich würde evtl. zugeparkt werden.

 

Herr Thiem fragt an, warum das Baugebiet  nicht am dafür vorgesehenen Gebiet hinter der Straße Mühlenesch-Bundesstraße geplant wird.

 

Herr Tangemann antwortet, dass der OR sowie der Stadtentwicklungsausschuss die Fläche Fraibad/Steingräberweg als neues Baugebiet empfohlen haben.

 

ORM Stuckenberg merkt an, der Hintergrund sei u.a. dass das Gebiet am Freibad im Gegensatz zum Bereich hinter der Straße Mühlenesch zentrumsnah sei und der Steinbruch sich nicht in unmittelbarer Nähe befindet.

 

ORM Pilatus ergänzt, dass ein weiterer Grund für die Ablehnung des Gebiets hinter der Straße Mühlenesch die Nähe zur Bundesstraße gewesen sei.

 

Herr Hoppe erkundigt sich, warum der bereich Martinisstraße/Stiegte nicht erweitert wird.

 

ORM Pilatus und ORM Stuckenberg  teilen daraufhin mit, dass es für das Gebiet keinen Mehrheitsbeschluss gab und auch nicht durch die Verwaltung unterstützt wurde. Da seit 2011 im OR Pattsituation herrsche, wurde ein Kompromiss für die Baugebietslage beschlossen.

 

Herr Röwekamp fragt an, wie es sich mit der Lärmbelästigung im Neubaugebiet durch das Freibad verhält.

 

Herr Tangemann erklärt, dass im Rahmen der Aufstellung des B-Planes 153 eine Schalltechnische Beurteilung gefertigt wurde. Diese weist nach, dass eine Wohnbebauung zulässig ist. In dem Bereich des Regenrückhaltebeckens haben die Messungen den höchsten zulässigen Wert erreicht.

 

Herr Thiem gibt zu bedenken, dass der Lärm durch die Hanglage und den Wind verstärkt werden könne. Der FNP habe auch andere Möglichkeiten vorgesehen, ohne dass eine Änderung zu beschließen wäre.

 

Herr Tangemann antwortet, dass das normierte Verfahren  und Messergebnis eingesehen werden könne.