Beschluss: zur Kenntnis

Während der Beratung des Tagesordnungspunktes verlässt LSBD Greife den Ratssaal.

 

Dipl.-Ing. Fünfzig erläutert die Vorlage WP 11-16/405 und stellt die wesentlichen Punkte des Beschlussvorschlages heraus.

 

RM Sieksmeyer stellt die Frage, was geschehen würde, wenn im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Beweissicherung bei den monatlichen Brunnenmessungen festgestellt würde, dass der Grundwasserspiegel 1 - 2 m unterhalb des normalen Grundwasserspiegels gesunken ist und nicht mehr gewährleistet ist, dass die Quellbäche im FFH-Gebiet genügend Wasser führen.

 

Dipl.-Ing. Fünfzig geht davon aus, dass die Untere Naturschutzbehörde in diesem Fall den Abbau einstellen lässt, um den Erhalt des FFH-Gebiets und der dort betroffenen Bachläufe sicherzustellen.

 

Aus Sicht von RM Sieksmeyer ist dies eine wichtige Voraussetzung für die Fraktion der Grünen, damit sie der Vorlage zustimmen kann. In diesem Zusammenhang schlägt RM Sieksmeyer zwei Änderungen im Beschlussvorschlag der Verwaltung vor.

 

  1. Der Schutzkorridor zum FFH-Gebiet wie auch zum Vorranggebiet für ruhige Erholung soll von 25 m auf 27 m erweitert werden.

 

  1. Eine Beweissicherung über etwaige Veränderungen der Artenbestände in den Quellbächen soll im Rahmen eines Monitorings als Auflage zur Abbaugenehmigung aufgenommen werden. Das Ergebnis der Beweissicherung ist der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde und der Stadt Bramsche in einem jährlichen Kurzbericht vorzulegen.

 

Der genaue Wortlaut lautet wie folgt:

 

In Absatz 4 des Beschlussvorschlages wird Satz 3 wie folgt geändert bzw. ergänzt:

 

„Darüber hinaus wird in Anlehnung an die Empfehlungen des limnologischen Gutachtens für den gesamten Abbauzeitraum ein kontinuierliches Monitoring gefordert, um ventuelle Veränderungen in den Artengemeinschaften feststellen und möglichst kurzfristig zwecks Schadensminderung wenn nicht –vermeidung reagieren zu können. Entsprechend der Empfehlung des Gutachtens ist, wie bisher mit den ESK-Arten (Eintags-, Stein- und Köcherfliegenarten) zu arbeiten, weil die Vergleichsbasis so gut vorhanden ist wie für keine andere Organismengruppe. Vom räumlichen Umfange her wird es dabei als ausreichend angesehen, sich auf die als „hervorragend“ eingestuften Bachstrecken zu beschränken. Das gilt für die Borgbeeke (H4), den Doppheidegraben L3) und den Stapelbergbach (H1). Als jährlicher Zeitrahmen wird vorgeschlagen, jeweils von Januar bis Mai Proben zu entnehmen, soweit überhaupt noch Abfluss vorhanden ist. Die Ergebnisse sind in einem jährlichen Kurzbericht zusammenzufassen und der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde und der Stadt Bramsche vorzulegen.“

 

Der Wortlaut der Änderung bzw. Ergänzung liegt den Ausschussmitgliedern vor.

 

RM Specht begrüßt die geplanten Rekultivierungsmaßnahmen insbesondere auch die Wiederaufforstung von Teilflächen mit Laubwald. In diesem Zusammenhang stellt sie die Frage, wie der Erhaltungszustand der Offenbereiche gewährleistet werden soll.

 

Nach Auffassung von Dipl.-Ing. Tangemann wird die Untere Naturschutzbehörde im Genehmigungsverfahren dafür Sorge tragen, dass die Ausgleichsmaßnahmen bzw. Rekultivierungsmaßnahmen nachhaltig sichergestellt sind.

 

Zu dem angrenzenden FFH-Gebiet merkt RM Specht an, dass hier der günstige Erhaltungszustand durch entsprechende Pflegemaßnahmen wieder hergestellt werden müsste, sonst verliert dieses Gebiet in einigen Jahren den Charakter eines FFH-Gebietes.

 

Dipl.-Ing. Tangemann nimmt den Hinweis auf. Die Niedersächsischen Landesforsten (NLF) als Eigentümerin der Fläche wird aufgefordert, die Verbuschung zu beseitigen.

 

RM Quebbemann stellt noch einmal klar, dass das Grundwasser durch das Abbauvorhaben nicht beeinträchtigt werden darf. Dieses wird auch bei der Diskussion im Ortsrat Ueffeln ein wichtiger Punkt sein.

 

RM Bergander bittet bezüglich der wasserwirtschaftlichen Beweissicherung um Beantwortung, wer die Messungen hierfür vornimmt, wie gemessen wird und wer die Werte an wen vermittelt. Dieses wird auch ein zentrales Thema im Ortsrat Ueffeln sein. Um die Frist zu wahren, sollte aus seiner Sicht die Verwaltung vorab die Stellungnahme an den Landkreis schicken. Änderungen oder Ergänzungen sollen dann nach Beratung im Ortsrat Ueffeln und im Verwaltungsausschuss nachgereicht werden.

 

Nach Auskunft von Dipl.-Ing. Tangemann ist ein unabhängiges Fachbüro für Hydrogeologie mit der regelmäßigen Messung beauftragt worden. Die Messergebnisse gehen parallel zur Fa. Hollweg und Kümpers und zur Unteren Naturschutzbehörde. Die gesamten Messergebnisse werden dann in einem Jahresbericht zusammengefasst und von der Fa. Hollweg und Kümpers verschickt. Darüber hinaus haben sich in den letzen Jahren die Aktivitäten der Angelvereine als positiv erwiesen, die  die geringsten Störungen an den Bachläufen an die Untere Naturschutzbehörde melden.

 

Der Ausschuss erklärt sich mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise der Verwaltung einverstanden. Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Fristwahrung mit den gewünschten Änderungen, vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses, an den Landkreis geschickt. Die endgültige Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss erfolgt nach Beratung und Beschlussempfehlung im Ortsrat Ueffeln. Danach beschlossene Änderungen und Ergänzungen der Stellungnahme werden an den Landkreis nachgereicht.

 

LSBD Greife nimmt an der Beratung der weiteren Tagesordnungspunkte im Ausschuss teil.