RM Völkmann stellt den Antrag die Wertgrenze für bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände auf 5.000,00 EUR festzulegen.

 

RM Neils spricht sich seitens der SPD-Fraktion dafür aus, die Wertgrenze entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung auf 10.000,00 EUR festzulegen.

 

Der Ausschuss empfiehlt entsprechend der Vorlage WP 11-16/286 mit der Änderung, die Wertgrenze auf 5.000,00 EUR festzulegen, zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:           5 Stimmen dafür

4 Gegenstimmen