Sitzung: 18.02.2013 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Vorlage: WP 11-16/286
RM Völkmann stellt den Antrag die Wertgrenze für bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände auf 5.000,00 EUR festzulegen.
RM Neils spricht sich seitens der SPD-Fraktion dafür aus, die Wertgrenze entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung auf 10.000,00 EUR festzulegen.
Der Ausschuss empfiehlt entsprechend der Vorlage WP 11-16/286 mit der Änderung, die Wertgrenze auf 5.000,00 EUR festzulegen, zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: 5 Stimmen dafür
4 Gegenstimmen