Herr
Tangemann
erläutert ausführlich den Bebauungsplan Nr. 142 „Zwischen Birkenweg und
Larberger Weg“ mit örtlichen Bauvorschriften. Anhand des mitgebrachten B-Planes
stellt er die wesentlichen Merkmale heraus. Unter anderem führt er aus, dass
die gestalterischen Festsetzungen eine glänzende Glasierung/Engobierung in allen
Fällen ausschließen.
ORM
Quebbemann
spricht sich dafür aus, die gestalterischen Festsetzungen auf ein minimales Maß
zu beschränken und dem Bauherrn hier die maximale Freiheit einzuräumen.
Glasierte Pfannen seien für ihn in dem Baugebiet auch in Ordnung, hochglänzende
Pfannen hingegen solle man ausschließen.
Herr
Tangemann
erklärt, dass die Stadt Bramsche sich bei den Festsetzungen am vorhandenen
Bestand orientiert. Glänzende Pfannen seien in dem Bebauungsgebiet untypisch.
Im Übrigen sei es schwierig die Grenze zwischen glänzenden und hochglänzenden
Pfannen zu ziehen.
Nach
weiterer Diskussion innerhalb des Ortsrates stellt ORM Quebbemann den
Antrag, die gestalterischen Festsetzungen zum B-Plan 142 wie folgt zu ändern: „Eine hochglänzende Glasierung/Engobierung
ist in allen Fällen ausgeschlossen“.
OBM
Pahlmann
lässt über den Antrag abstimmen.
ORM Quebbemann kündigt schon jetzt an, den Beschluss des Ortsrates ggfs.
in den nachfolgenden Gremien zu „kassieren“.
Abstimmungsergebnis: 4 Stimmen
dafür
7 Gegenstimmen
Anschließend
lässt OBM Pahlmann über die Vorlage Nr. 137 abstimmen.
Der Ortsrat Achmer empfiehlt, entsprechend der Vorlage 11-16/137 zu
beschließen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig