Beschluss: einstimmig angenommen

Herr Tangemann erläutert ausführlich den Bebauungsplan Nr. 142 „Zwischen Birkenweg und Larberger Weg“ mit örtlichen Bauvorschriften. Anhand des mitgebrachten B-Planes stellt er die wesentlichen Merkmale heraus. Unter anderem führt er aus, dass die gestalterischen Festsetzungen eine glänzende Glasierung/Engobierung in allen Fällen ausschließen.

ORM Quebbemann spricht sich dafür aus, die gestalterischen Festsetzungen auf ein minimales Maß zu beschränken und dem Bauherrn hier die maximale Freiheit einzuräumen. Glasierte Pfannen seien für ihn in dem Baugebiet auch in Ordnung, hochglänzende Pfannen hingegen solle man ausschließen.

Herr Tangemann erklärt, dass die Stadt Bramsche sich bei den Festsetzungen am vorhandenen Bestand orientiert. Glänzende Pfannen seien in dem Bebauungsgebiet untypisch. Im Übrigen sei es schwierig die Grenze zwischen glänzenden und hochglänzenden Pfannen zu ziehen.

Nach weiterer Diskussion innerhalb des Ortsrates stellt ORM Quebbemann den Antrag, die gestalterischen Festsetzungen zum B-Plan 142 wie folgt zu ändern:  „Eine  hochglänzende Glasierung/Engobierung ist in allen Fällen ausgeschlossen“.

 

OBM Pahlmann lässt über den Antrag abstimmen.
ORM Quebbemann kündigt schon jetzt an, den Beschluss des Ortsrates ggfs. in den nachfolgenden Gremien zu „kassieren“.

 

Abstimmungsergebnis:                    4 Stimmen dafür 
                                                            7 Gegenstimmen

 

Anschließend lässt OBM Pahlmann über die Vorlage Nr. 137 abstimmen.


Der Ortsrat Achmer empfiehlt, entsprechend der Vorlage 11-16/137 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:                    Einstimmig