Herr Tangemann stellt ausführlich die Vorlage vor. Er weist insbesondere darauf hin, dass der im Ortsrat beratene Begründungsentwurf zum Bebauungsplan Nr. 150 „Innenstadt X“ unter Punkt 10.5 auf Seite 19 der Begründung das Flurstück 86/53 (Flur 1, Gemarkung Bramsche) noch mit der alten Bezeichnung „86/44“ bezeichnet hat und hier der Korrektur bedarf.

 

In der Beschluss-Vorlage 249 ist die Widmungsänderung und Einbeziehung für das Flurstück 86/53 formuliert. Entwidmet und neu als Mischgebietsfläche ausgewiesen werden soll aber nur ein Teilstück dieses Flurstückes, da der südliche, ca. 9 m tiefe Teil dem öffentlichen Verkehr gewidmet bleibt. In dem vorgelegten Bebauungsplanentwurf war und ist dies stets richtig dargestellt.

 

RM Quebbemann fragt an, ob die eingestrichelten Parkplatzflächen verbindlich sind und bei einer Änderung der Ausführung eine entsprechende Bebauungsplanänderung erforderlich wird. Herr Tangemann antwortet hierauf, dass im Bebauungsplan lediglich die Parkplätze als Fläche dargestellt sind und entsprechend die Ausführung der Parkplätze innerhalb dieser Fläche frei gestaltet werden kann, ohne dass eine Bebauungsplanänderung erforderlich wird.

 

Abstimmungsergebnis:           Einstimmig