Ein Bürger äußert Bedenken zu dem geplanten Radweg an der L 87. Er ist der Meinung, dass dieser Radweg in erster Linie touristischen Zwecken zugute kommt. Deshalb solle man sich über den Verlauf des Weges ganz besonders Gedanken machen und überlegen, ob man diesen an der Straße entlang baut, oder ob es eine andere Möglichkeit gibt. Auch in Anbetracht der hohen Kosten, müsse man auch andere Verlaufsmöglichkeiten in Erwägung ziehen.

 

Ortsvorsteherin Bruning erläutert dazu, dass es gewisse baurechtliche Vorgaben gebe, an die man sich halten müsse, und dass es bei diesem Radweg nicht um touristische Belange gehe, sondern darum, den Bürgern von Evinghausen und Engter eine sichere Radfahrmöglichkeit zu bieten.

 

Ein Bürger regt an, an der Einfahrt zur „Bramscher Allee“ ein Durchfahrtsverbot für 7,5-Tonner aufzustellen, um den nicht unerheblichen Durchgangsverkehr zu unterbinden.

 

EStR Willems erklärt, dass es aus straßenrechtlichen Gründen nicht möglich ist, einfach so Verbotsschilder aufzustellen.

 

Eine Bürgerin möchte wissen, ob es möglich ist, dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzurichten (z.B. Tempo 30). Kaum jemand halte sich dort an die vorgegebenen 50 km/h. Es werde regelmäßig schneller gefahren.

 

Ein Bürger fragt, warum es sich bei der „Bramscher Allee“ überhaupt um eine Durchgangsstraße handelt. Dazu erklärt EStR Willems, dass diese Straße z.B. Baugebiete erschließe. Auch Tempo 30 könne man nicht willkürlich anordnen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Der Bundesgesetzgeber gebe in der StVO Regelgeschwindigkeiten vor. Daran müsse man sich halten. Die Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt nun einmal 50 km/h.

 

Eine Bürgerin teilt mit, dass viele LKW die „Bramscher Allee“ befahren, obwohl dort das Schild „Nebenstrecke“ steht – auch gerade dann,  wenn der Verkehr von der Autobahn umgeleitet wird.

 

Ein Bürger vergewissert sich, ob es sich bei der „Bramscher Allee“ um eine Gemeindestraße handelt, was der EStR Willems bestätigt. Daraufhin möchte der Bürger wissen, ob denn die dann nicht das Hoheitsrecht habe, die Straße so zu widmen, wie die Bürger es möchten.

 

EStR Willems verneint das. Man könne aus straßenrechtlichen Gründen nicht willkürlich widmen.

 

Ein Bürger bringt das Beispiel, dass vor einigen Jahren zwischen den Einmündungen „Gartenweg“ und „Rolkerskamp“ zwei Schwellen errichtet wurden, ohne vorher den Ortsrat darüber zu informieren. Grund sei damals gewesen, dass ein Kind dort angefahren worden ist. Dieser Umstand habe es scheinbar möglich gemacht, „über Nacht“ Schwellen zu errichten. Deshalb verstehe er nicht, warum es nicht möglich ist, ein Durchfahrtsverbot für 7,5-Tonner einzurichten.

 

EStR Willems weist nochmals darauf hin, dass dafür rechtliche Vorschriften verantwortlich sind. Da mache es auch keinen Unterschied, dass es sich um eine Gemeindestraße handelt.

 

ORM Brüggemann fragt in diesem Zusammenhang, warum an der Einmündung im Huxelort ein 7,5 t-Schild steht. Das sei für ihn nicht plausibel. Daraufhin entgegnet 1. Stadtrat Willems, dass er nicht zur Herkunft aller Verkehrsschilder in Bramsche etwas sagen könne.

 

Ein Bürger fragt, wie man in Zukunft weitere 120 Bauplätze verkehrstechnisch versorgen wolle, wenn man jetzt schon alles zu mache. Darauf antwortet 1. Stadtrat Willems, dass die Ausweisung weiterer Baugebiete selbstverständlich nicht ohne die Gewährleistung der verkehrsmäßigen Erschließung erfolgen könne.

 

ORM Witt schlägt vor, die Messtafel an der „Bramscher Allee“ aufzustellen, um das heutige Verkehrsaufkommen festzustellen.

 

OBM Wahlers weist darauf hin, dass es sich bei den daraus resultierenden Ergebnissen jedoch nicht um repräsentative Zahlen handele, sondern lediglich um Werte, die der Ortsrat für seine Arbeit verwenden könne.

 

ORM Besch regt an, zu diesem Zweck das Display des Gerätes auszuschalten und nur zu zählen. Der Akku halte länger und die Autofahrer würden nicht abgelenkt.

 

OBM Wahlers beendet den offiziellen Teil der Sitzung um 21:50 Uhr.