Herr Heinz Kramer bemängelt nochmals die aus seiner Sicht unzureichende Beteiligung in der Bebauungsplanung für den neuen Bebauungsplan 150. Insbesondere die direkten Nachbarn habe man nicht ausreichend über die Planung informiert.

 

Herr Tangemann erläutert, dass nachweislich alle erforderlichen Beteiligungsschritte erfolgt sind und Herr Kramer selbst sogar beim Erörterungstermin und in einer persönlichen Besprechung war und er die Gelegenheit zur Stellungnahme wahrgenommen habe.  Die Bedenken von Herrn Kramer seien der Verwaltung also bekannt und die Stellungnahme werd auch bearbeitet und das Ergebnis werde dann zu gegebener Zeit nach Abwägung durch den Rat mitgeteilt.

LSBD Greife nimmt ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Tangemann explizit Stellung zu der von Herrn Kramer beklagten nicht erfolgten schriftlichen Information der direkt angrenzenden Nachbarn. LSBD Greife informiert, dass eine schriftliche Information vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist, weil man sonst Gefahr laufe, dass von den Beteiligten jemand vergessen wird und somit ein Rechtsfehler begangen würde. Deshalb ist stattdessen vom Gesetzgeber vorgesehen, dass die öffentliche Hand örtsüblich mit bestimmten Organen wie z. B. Zeitung, Internet und Rathauskasten, bekannt macht.