Ein Einwohner stellt bezüglich der Ermäßigungsausweise die Frage, ob auch die Gebühren für den Personalausweis erfasst werden und wie die Leistungsbezieher über die Änderungen in Kenntnis gesetzt werden. Herr Langelage gibt die Auskunft, dass die Gebühren für den Personalausweis nicht berücksichtigt würden. Bezüglich einer Bekanntmachung der Änderungen weisen sowohl die Mitarbeiter bei der Maßarbeit als auch die „Tafel“ auf die Aktualisierung hinweisen.

Des Weiteren erkundigt sich ein Einwohner, ob die Ermäßigungen der Stadtwerke für Freikarten für Kinder und Jugendliche von Leistungsempfängern noch dabei seien und ob ein Ermäßigungseintritt für Erwachsene angedacht sei. Hierzu führt Herr Langelage aus, dass eine Ermäßigung nur gewährt werden könne, wenn die Gebührenordnung der Stadtwerke eine solche Vergünstigung vorsehe. BGM Höltermann ergänzt, der Tarif der Stadtwerke sehe ein Ermäßigung für Kinder und Jugendliche vor, nicht jedoch für Erwachsene.

Vors. Rehling schließt die Sitzung um 20:45 Uhr.