Sitzung: 01.10.2012 Ortsrat Bramsche
Frau Märkl erklärt, dass mit Fußgängerzone der Weg vom Grünegräser Weg über
den Marktplatz hin zum Poggenpatt gemeint ist. Es soll probeweise außerhalb
der Ladenöffnungszeiten das Fahrradfahren gestattet werden.
Es würden sich Vorteile für die Schüler ergeben, die nicht mehr über die Nordtangente
ausweichen werden, um schnellstmöglich zur Schule zu gelangen.
Zudem würde auch der Verkehr auf der Malgartener Straße entlastet werden, da wieder
mehr Schüler mit dem Fahrrad zur Schule fahren werden.
Herr Seidl weist darauf hin, dass es sich klar um eine Fußgängerzone handelt und man
in Bramsche stolz auf diese sein sollte. Er ist der Meinung, man sollte eher noch die
Kontrollen in der Fußgängerzone verstärken.
Frau Brinkhus schließt sich Herrn Seidl an. Sie führt an, dass auch die Fahrradfahrer
sich an Regeln zu halten haben. Die SPD-Fraktion kann sich dem Antrag nicht anschließen.
Es geht nicht um die Fußgängerzone, sondern lediglich um die Querung vom Grünegräser Weg
zum Marktplatz, sagt Frau Völkmann. Sie sieht eine zeitliche Begrenzung für sinnvoll.
Das Fahrradfahren könnte von 8:00 bis 18:00 Uhr verboten werden. Es wäre eine Option, es
versuchsweise zwischen zwei Ferien auszuprobieren.
Frau Brinkhus erwähnt, dass es auch Schüler gibt, die nicht zur ersten Stunde morgens zur
Schule müssen, demnach innerhalb der zeitlichen Begrenzung den Weg nutzen würden.
Frau Märkl appelliert an den Ortsrat, einen Versuch zu starten.
Herr Bergmann verdeutlicht, dass im Falle eines Unfalls der Ortsrat die Verantwortung tragen
müsste.
Die Querung ist ein sensibler Bereich, da Gastronomie und ein Kindergarten direkt an
dieser liegen, erläutert BGMin Höltermann. Die Verantwortung liege im Übrigen bei ihr als
Bürgermeisterin.
Sie gibt zudem den Hinweis, dass sich die Verkehrskommission vorgenommen hat, eine Radverkehrsschau „Innenstadt“ durchzuführen.
OBM Remme lässt über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 9 dafür, 9 dagegen
Damit wird dem Antrag nicht zugestimmt.