Frau Märkl erklärt, dass mit Fußgängerzone der Weg vom Grünegräser Weg über

den Marktplatz hin zum Poggenpatt gemeint ist. Es soll probeweise außerhalb

der Ladenöffnungszeiten das Fahrradfahren gestattet werden.

Es würden sich Vorteile für die Schüler ergeben, die nicht mehr über die Nordtangente

ausweichen werden, um schnellstmöglich zur Schule zu gelangen.

Zudem würde auch der Verkehr auf der Malgartener Straße entlastet werden, da wieder

mehr Schüler mit dem Fahrrad zur Schule fahren werden.

 

Herr Seidl weist darauf hin, dass es sich klar um eine Fußgängerzone handelt und man

in Bramsche stolz auf diese sein sollte. Er ist der Meinung, man sollte eher noch die

Kontrollen in der Fußgängerzone verstärken.

 

Frau Brinkhus schließt sich Herrn Seidl an. Sie führt an, dass auch die Fahrradfahrer

sich an Regeln zu halten haben. Die SPD-Fraktion kann sich dem Antrag nicht anschließen.

 

Es geht nicht um die Fußgängerzone, sondern lediglich um die Querung vom Grünegräser Weg

zum Marktplatz, sagt Frau Völkmann. Sie sieht eine zeitliche Begrenzung für sinnvoll.

Das Fahrradfahren könnte von 8:00 bis 18:00 Uhr verboten werden. Es wäre eine Option, es

versuchsweise zwischen zwei Ferien auszuprobieren.

 

Frau Brinkhus erwähnt, dass es auch Schüler gibt, die nicht zur ersten Stunde morgens zur

Schule müssen, demnach innerhalb der zeitlichen Begrenzung den Weg nutzen würden.

 

Frau Märkl appelliert an den Ortsrat, einen Versuch zu starten.

 

Herr Bergmann verdeutlicht, dass im Falle eines Unfalls der Ortsrat die Verantwortung tragen

müsste.

 

Die Querung ist ein sensibler Bereich, da Gastronomie und ein Kindergarten direkt an

dieser liegen, erläutert BGMin Höltermann. Die Verantwortung liege im Übrigen bei ihr als

Bürgermeisterin.

 

Sie gibt zudem den Hinweis, dass sich die Verkehrskommission vorgenommen hat, eine Radverkehrsschau „Innenstadt“ durchzuführen.

 

OBM Remme lässt über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:    9 dafür, 9 dagegen

 

 

Damit wird dem Antrag nicht zugestimmt.