LSBD Greife erläutert die von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zur Verfügung gestellten Verkehrsmengenkarten aus den verschiedenen Vorjahren. Die Zahlen aus den Karten wurden zur Übersichtlichkeit in einem Diagramm zusammen gestellt und zeigen die Veränderungen des Verkehrsaufkommens auf der L 78 im Bereich der Ortsdurchfahrt Engter von 1965 – 2010. Im Jahr 1965 lag die Belastung bei 2.430 KFZ. Ab dem Jahr 2000 stieg die Belastung auf 5.470 KFZ. In den letzten Jahren liegt die Verkehrsbelastung konstant zwischen 5.000 und 6.000 KFZ. Dabei liegen die Werte für LKWs in dem Bereich zwischen 400 und 600 Fahrzeugen.

Die Stadt hat darüber hinaus eigene Erhebungen durchgeführt. Danach lag das Verkehrsaufkommen 1999 vor dem Umbau der Ortsdurchfahrt im Rahmen der Dorferneuerung bei 6.637 Fahrzeuge. Im Jahr 2001 betrug das Verkehrsaufkommen etwas über 7.100 und im Jahre 2006 6.452 KFZ. Der LKW-Anteil bewegte sich über die Jahre um 1.000 und 1.300 Fahrzeuge. Die Zählungen haben ebenfalls gezeigt, dass die maximal zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h innerhalb der Ortsdurchfahrt weitgehend eingehalten wird. Dabei belegen die Messungen, dass auch der Umbau der Ortsmitte zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit beigetragen hat. Gleichwohl hat es immer wieder und insbesondere nach Einführung der Maut im Ortsrat Engter Diskussionen über die Verkehrsbelastung innerhalb der Ortsdurchfahrt gegeben. In diesem Zusammenhang weist LSBD Greife darauf hin, dass seit dem Sommer auch die B 68 eine Mautstrecke ist. Deswegen wurden im Frühjahr im Stadtgebiet und im Umland Zählungen durchgeführt, um kontrollieren zu können, wie sich die Verkehrsströme in den nächsten Monaten bzw. in den nächsten Jahren entwickeln. Die im Ortsrat geführten Diskussionen drehten sich regelmäßig um drei Punkte. Zum einen um die Ausweisung der L 78 als Bedarfsumleitung für die Autobahn A 1 und zum anderen um eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h. Hierzu wurden mehrfach Termine mit der Verkehrskommission durchgeführt, die eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h negativ beschieden hat. Als dritter Punkt wurde die Möglichkeit angesprochen, das zulässige Gesamtgewicht für LKWs auf 7,5 t zu reduzieren. Auch dieses ist aus Sicht der Verkehrskommission nicht möglich. In diesem Zusammenhang weist LSBD Greife darauf hin, dass für die Beschilderung und eine verkehrsbehördliche Anordnung auf der L 78 im Bereich der Ortsdurchfahrt Engter als zuständige Verkehrsbehörde die Stadt Bramsche in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger (NLStbV) im Rahmen der geltenden Gesetze verantwortlich ist.

Letztmalig wurde das Thema im Ortsrat im Mai 2011 diskutiert.

Ergänzend zu den Ausführungen von LSBD Greife geht Herr Winkelmann von der NLStbV nochmals auf die Notwendigkeit der Bedarfsumleitung ein. Hinsichtlich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann nur in begründeten Ausnahmefällen innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h reduziert werden. Ausnahmefälle sind dann gegeben, wenn eine besondere Gefährdung z. B. an Altenwohnheimen o. Schulen vorliegt. Ein solcher Ausnahmefall liegt aus Sicht der Straßenbaubehörde in Engter nicht vor. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist somit aus Sicht des Straßenbaulastträgers unangebracht.

 

RM Rothert weist auf den lauten Geräuschpegel durch LKWs wegen der Pflasterung in der Ortsdurchfahrt hin und fragt an, ob aufgrund des Straßenzustandes die Geschwindigkeit auf 30 km/h heruntergesetzt werden kann.

Aus Sicht von Herrn Winkelmann befindet sich die Straße auch durch die Pflasterung nicht in einem so schlechten Zustand, dass damit eine Herabsetzung der Geschwindigkeit begründet werden kann.

 

LSBD Greife ergänzt, dass nach Gesetzeslage des § 45 StVO Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden dürfen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen dieses Paragraphen benannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

 

RM Rothert greift erneut seine Anregung aus der Ortsratssitzung vom 05. Mai 2011 auf, die Auffahrt für den LKW-Verkehr auf die B 218 aus Richtung Vörden durch die Einrichtung einer Beschleunigungsspur zu vereinfachen, um in Richtung Autobahn Anschlussstelle Bramsche zu fahren. Z. Zt.  ist das für LKWs schwierig, in den fließenden Verkehr einzufahren. In diesem Zusammenhang fragt er an, ob sich diesbezüglich von Seiten der Straßenbaubehörde bereits etwas getan hat.

 

Hierzu kann von Herrn Winkelmann keine Aussage gemacht werden.

ORM Witt kommt nochmals auf die Anregung von Herrn Rothert zurück. Durch die Einrichtung einer Beschleunigungsspur wird die Auffahrt für LKW auf die B 218 in Richtung Autobahnanschluss Bramsche attraktiver. Deshalb sollte aus seiner Sicht diese Anregung in Angriff genommen und die weitere Verkehrsführung Richtung Ortsmitte weiter erschwert werden.

 

OBM Wahlers stellt fest, dass parteiübergreifend in dieser Angelegenheit ein politischer Wille besteht und fordert dazu auf, dieses im Rat der Stadt Bramsche zum Thema zu machen. Aus Sicht des Vors. Pahlmann bietet es sich an, zunächst den Antrag auf 30 km/h im Rat umzusetzen.

 

RM Rothert regt ergänzend an, dass sich die Verkehrskommission mit einer Tonnenbeschränkung für LKW auf der L 78 in Richtung Evinghausen bis zum Dicken Stein beschäftigen sollte. LKW ohne Tonnenbeschränkung sollten dann nur noch für Anlieger freigegeben werden um Mautflüchtlingen die Abkürzung zur Autobahn A 33 in Richtung Bielefeld zu erschweren. Nach Aussage von Herrn Winkelmann hat die Straßenbaubehörde die Erfahrung gemacht, dass sich eine Tonnenbeschränkung für LKW mit der Einschränkung „Anlieger frei“ nur schwer kontrollieren und umsetzen lässt.

 

BGM Höltermann bittet die Straßenbauverwaltung, den Vorschlag zur Einrichtung einer Beschleunigungsspur an der Auffahrt zur B 218 in Richtung Autobahnanschlussstelle Bramsche aufzugreifen und die Umsetzung zu prüfen.

Herr Winkelmann wird den Vorschlag in seiner Behörde weitertragen und die Stadt über das Ergebnis und das weitere Vorgehen schriftlich informieren.

BGM Höltermann ergänzt, dass die Stadtverwaltung zusätzlich noch einen Antrag mit der Bitte um Überprüfung an die Straßenbaubehörde stellen wird.