Der als Revierförster der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auch für den Truppenübungsplatz in Achmer zuständige Herr Reiner Schmidt berichtet über die mögliche zukünftige Nutzung des ehemaligen Flugplatzgeländes/Truppenübungsplatzes in Achmer.

 

Herr Schmidt erklärt anhand von Karten die Ausmaße des Truppenübungsplatzes und die verschiedenen darauf befindlichen Naturflächen und Lebensräume für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren.

Insgesamt umfasst das Gelände eine Größe von ca. 1.000 ha, davon 300 ha auf Achmeraner Gebiet und ca. 700 ha auf dem Gebiet der Gemeinden Wersen und Halen.

Weite Teile des Geländes sind gemäß den FFH-Richtlinien (Flora-Fauna-Habitat) geschützt; insbesondere weite Teile des Geländes auf Achmeraner Gebiet.

Problematisch ist nach Aussage von Herrn Schmidt die große Anzahl an noch vermuteten Blindgängern von Bombardierungen aus dem zweiten Weltkrieg.

So wurde im Jahr 2005 eine Fläche von 35 ha stichprobenartig auf Blindgänger untersucht, wobei insgesamt 23 Bombenfunde registriert werden konnten.

Da der Truppenübungsplatz über eine Gesamtfläche von ca. 1.000 ha verfügt, kann von einer sehr hohen Anzahl an noch im Boden liegenden Blindgängern ausgegangen werden.

 

Herr Schmidt spricht sich dafür aus, dass das Gelände des Truppenübungsplatzes weiterhin als Naturschutzfläche genutzt werden sollte, wobei die bisherige Nutzung kleinerer Flächen als Segel- und Modelflugplatz dem nicht entgegensteht.

Herr Schmidt betont jedoch auch, dass er innerhalb der BImA nicht über die weitere Nutzung des Geländes zu entscheiden habe. Dieses sei Sache des Portfolio-Managements.

Weitere planerische Feststellungen lägen wiederum in der Verantwortung der örtlichen Kommunen und somit in der Entscheidungsgewalt der Kommunalpolitik.

 

Sitzungsunterbrechung von 19:00 – 19:10 Uhr

In einer Sitzungsunterbrechung sprechen sich auch anwesende Bürgerinnen und Bürger für einen Erhalt der Naturschutzflächen und gegen eine eventuelle Ausweisung der Fläche als Gewerbe- oder Industriegebiet aus.

Die Vereinsvorstände der Segel- und Modellflieger sprechen sich ebenfalls für den Erhalt der Naturschutzflächen und gleichzeitig für die weitere Nutzung der bisher bereits genutzten Flächen durch Ihre Vereine aus.

 

Auch die Mitglieder des Ortsrates Achmer sind sich einig, dass die Fläche nicht als Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll, sondern in der jetzigen Form als Naturschutzfläche beibehalten oder als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen für andere Bauvorhaben ökologisch noch aufgewertet werden sollte.

Auch die weitere Nutzung der Flächen durch die Segel- und Modellflieger soll bestehen bleiben.

 

ORM Bresch erkundigt sich, ob eine Nutzung der Flächen für Photovoltaikanlagen denkbar wäre.

Dipl.-Ing. Fünfzig erklärt, dass es keinen entsprechenden B-Plan für die Errichtung von Photovoltaikanlagen in diesem Bereich gibt. Sog. Photovoltaikparks seien ohnehin nur entlang von Bahntrassen und Autobahnen zulässig.

ORM Quebbemann betont, dass in Bramsche derzeit nur Photovoltaikanlagen auf Dachflächen zulässig sind, wobei es auch bleiben sollte.

 

ORM Hennig spricht sich dafür aus, dass auf dem Gelände auch keine Windkraftanlagen errichtet werden sollten. So könnten Vögel geschützt werden und die Segelflieger würden nicht weiter eingeschränkt.