Herr Bergmann erkundigt sich nach den durchgeführten Neuanpflanzungen im Bereich Feldungel und wer die Kosten trägt.

OBM Bei der Kellen ergänzt, dass es sich um eine Maßnahme der Flurbereinigung handelt.

 

Herr Schwöppe erkundigt sich, welche Schritte einzuleiten sind, um eine Bebauung in Kalkriese zu ermöglichen.

OBM Bei der Kellen erläutert kurz die rechtlichen Abläufe, die einzuhalten sind und verweist auf die Vorlage WP 11-16/074.

 

Frau Lamla erkundigt sich wie folgt:

-          wer trägt die Kosten für den Rückbau der Windkraftanlagen nach Nutzungsablauf

-          welche Gesamthöhe haben die Windräder nach der Aufstellung

-          bleibt das ausgewiesene Naturschutzgebiet erhalten

Herr Fünfzig antwortet hierzu:

-          dass die Rückbaukosten vertraglich zwischen Betreiber und Grundstückseigentümer geregelt sind.

-     die Gesamthöhe der Windräder in den vorhandenen Windparks in Achmer und Balkum ist auf 150 m festgesetzt. Bei aktuellen Windparks geht man aber von höheren Festsetzungen aus.