LSBD Greife trägt den derzeitigen Planungsstand vor und legt dar, dass es sich um eine Maßnahme der Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen handelt und die Stadt Bramsche nur als Träger öffentlicher Belange beteiligt ist.

 

Der geplante Ausbau der B218 wird durch Vertreter der NLStBV, Herrn Engelmann, Herrn Altevogt und Herrn Korosa mittels einer Power Point Präsentation ausführlich dargestellt und erläutert.

 

Antworten auf Fragen des Herrn Böker (TOP 3):

Die zweite und die vierte Frage wurden bereits durch den Vortrag beantwortet. Die Zahlen stammen aus 2010 und werden alle fünf Jahre aktualisiert. Es wird von einem gleichbleibenden Verkehrsaufkommen, auch nach dem Ausbau, ausgegangen. Auf dem Teilabschnitt zwischen Hesepe und Ueffeln wurden jährlich ca. 20 Verkehrsunfälle registriert, hauptsächlich Wildunfälle. Damit handelt es sich um eine unfallauffällige Strecke.

 

Zu Frage 1 erklärt Herr Engelmann, dass der Ausbau in ca. zwei Jahren durchgeführt und ca. vier Monate dauern wird. Träger der Baumaßnahme ist das Bundesverkehrsministerium. Die Umleitung wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde festgelegt, nicht von der Straßenbaubehörde. Somit ist an dieser Stelle eine Aussage nicht möglich.

 

Zu Frage 3: Die B218 gehört zum militärischen Grundnetz, aber die militärische Bedeutung ist nicht Auslöser oder Begründung für den Ausbau, sondern die Richtlinien für die Anlage von Landesstraßen.

 

Wie aus der in der Anlage beigefügten Präsentation hervorgeht, wurden insgesamt fünf Varianten erarbeitet, wobei die Variante 3 von der NLStBV favorisiert wird. Bei dieser Variante handle es sich um einen Kompromiss, der die Bedenken und Anregungen der Bürger weitestgehend berücksichtigt und auch den gesetzlichen Richtlinien gerecht wird.

 

Aus den Wortmeldungen der Ausschussmitglieder geht hervor, dass diese die Variante 5 befürworten. Aufgeführt werden die Punkte Wirtschaftlichkeit, Verkehrssicherheit, Mautflüchtlinge, Anwohnerschutz, Wildschutz, Baumschutz.

 

ORM Stuckenberg erklärt, dass das Fällen der Bäume vernachlässigt werden kann, da dies an anderer Stelle ausgeglichen werden würde. Wichtiger sei der Anwohnerschutz.

 

ORM Pilatus fragt an, warum Zahlen von Verkehrszählungen aus 2010 herangezogen werden und nicht aktuellere.

Herr Altevoigt, NLStBV erklärt, dass es festgelegt ist, dass alle fünf Jahre Zählungen stattfinden. Daher sind dies aktuelle Zahlen.

 

ORM Pilatus trägt zu der im Bundesverkehrswegeplan aufgeführten Ortsumgehungsstraße Ueffeln vor.  Er bittet die Vertreter der NLStBV zu prüfen, ob bei einer möglichen Verbreiterung der B218 auch schon ein Teil der Trasse  der Umgehungsstraße ausgebaut werden könnte.

Herr Engelmann, NLStBV erklärt, dass man diese Anregung prüfen werde.

 

ORM Rohe bemängelt den vorgenommenen Variantenvergleich (Folie 29 der Präsentation), da man die Punkte Verkehr, Schutzgüter und Wirtschaftlichkeit nicht gleichrangig bewertet könne.

Die Vertreter der NLStBV nehmen dies zur Kenntnis.

 

Herr Borcherding fragt, ob nicht ein Kompromiss in Form einer Kombination aus Variante 3 und 5 getroffen werden könnte.

Herr Engelmann, NLStBV erklärt, dass es sich bei der Variante 3 bereits um einen erarbeiteten Kompromiss handle, da ursprünglich Variante 1 geplant war.