Herr Lahrmann fragt, ob es sich  bezüglich der Lärmbelästigung der A1 um eine reine Anliegerangelegenheit handelt, oder ob sich die Stadt Bramsche in der Beziehung kümmere.

BGM `in Höltermann berichtet, dass die Kontakte seitens der Stadt Bramsche ausgereizt sind und die gestellten Anfragen und Beschwerden abschlägig beschieden wurden. Der Lärmschutz bringe zwar nicht das, was man sich erhofft habe, aber trotzdem würden die Richtlinien erfüllt. Bei Änderung des Lärmschutzes würde ein Präzedenzfall geschaffen, sodass evtl. auch bei vergleichbare Baumaßnahmen innerhalb der Bundesrepublik ein Rechtsanspruch auf Beseitigung geschaffen werden könnte.

 

Herr Voßkamp berichet über den Fortschritt des Umbaus der Toilettenanlage an der Reit- und Schützenhalle.

Im Bezug auf die Flurneuordnung berichtet er, dass das Verfahren genehmigt wurde und in den nächsten Tagen ein Pressetermin anstehe. Bezüglich des Straßenausbaus gibt es keine Neuigkeiten, eine Förderung im ausgebauten Bereich des Stiegeweges ist nicht möglich. Er bittet um Zusammensetzung mit den entsprechenden Behörden LNGN, wie der Ausbau des Stiegeweges erfolgen kann. Sofern sich keine Ausnahmeregelung finden lässt, bittet er um Mitteilung, welche Maßnahmen getroffen werden können und welche Folgen für Stadt und Anlieger entstehen.

OBM Görtemöller ergänzt, dass der Ausbau des Stiegeweges nur unter den bestehenden Rechtsverhältnissen erfolgen kann, und im Falle eines Ausbaus die Anliegerkosten für den Außenbereich des Stadtgebietes anfallen.

 

OBM Görtemöller bedankt sich und schließt die Sitzung um 21:00 Uhr.