Herr Fünfzig berichtet, dass der Landkreis Osnabrück im Bereich Energiegewinnung verstärkt auf die Nutzung von Windenergie setzt. Der Landkreis hat dazu jetzt in einer

1. Stufe eine Planungsraumanalyse erstellt, die auch die Bereiche Lappenstuhl und

Wittenfelde betrifft. Bei dieser Planungsraumanalyse wurden u. a. Kriterien wie, Naturschutz-

gebiete, FFH-Gebiete, die Nähe zur einer Autobahn oder einer Bundesstrasse bzw. sonstigen Straße, zu Siedlungsgebiete bzw. zu freistehenden Häusern berücksichtigt.

Der Landkreis bevorzugt für die Nutzung von Windkraftanlagen Flächen in einer Größe ab 20 ha, auf denen in der Regel mindestens 3 Anlagen entstehen sollen. Der Suchraum Lappenstuhl weist eine Fläche von ca. 22 ha und der Suchraum Wittenfelde von ca. 20,5 ha aus. In einer 2. Stufe wurde eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt. Beide Suchräume kämen somit, aufgrund der Größe, als Standorte in Frage.

Es handelt sich aber weiterhin nur um Suchräume und noch nicht um Vorranggebiete.

Als Nächstes steht eine Umweltprüfung, eine Landschaftsbildanalyse und eine Windpotenzialanalyse an.

Laut Aussage des Landkreises wird der erste Entwurf zum regionalen Raumordnungsprogramm im Spätsommer vorliegen. Mit dem Entwurf werden dann auch die vorläufigen Vorrangstandorte der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zugänglich, die

dann Stellung beziehen können.

Zum weiteren Zeitplan teilt er mit, dass, nach dem Erstellen des Umweltberichtes, der

Beteiligung der Öffentlichkeit, der Erörterung und der Einarbeitung von Änderungen, der  Satzungsbeschluss im Mai / Juni 2013 erfolgen soll. 

BGM´in Höltermann ergänzt, dass, der Landkreis zum Ziel hat, bis 2030 energiemäßig unabhängig zu sein. Die Suchgebiete liegen hauptsächlich nördlich des Mittellandkanals, also in den Nordkreisgemeinden, da die Südkreisgemeinden, aufgrund ihrer Lage, nur vereinzelt Standorte für Windkraftanlagen bieten.

Aufgrund der Massierung auf dem Stadtgebiet sieht die Stadt die Angelegenheit durchaus

kritisch. Sie wird daher alles genau prüfen. Weiter sagt sie zu, dass die Verwaltung den Stadtrat und alle Ortsräte in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung über das Thema informieren wird. Diese wird ohne Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. Zusätzlich sind weitere Informationsveranstaltungen in den tatsächlich betroffenen Ortsteilen vorgesehen.

Diese finden dann öffentlich statt.

Wenn der Landkreis sein Raumordnungsprogramm beschlossen hat, hat die Stadt Bramsche in den betroffenen Gebieten keinerlei Gestaltungsspielraum mehr. Die Stadt könnte letztendlich sogar gezwungen werden ihre eigene Bauleitplanung an das RRP des Landkreises anzupassen. Die Stadt Bramsche kann nur Stellungnahmen abgeben, Planungs- und Entscheidungsträger bleibt der Landkreis Osnabrück.