Beschluss: einstimmig angenommen

Vorsitzender Pahlmann lässt die Vorlage WP 11-16/057 zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im TOP 5 gemeinsam mit der Vorlage WP 11-16/069 des TOP 6 beraten.

 

LSBD Greife geht in seinen Erläuterung zunächst auf die Vorlage WP 11-16/057 zur 20. Flächennutzungsplanänderung ein. Der Flächennutzungsplan differenziert nicht zwischen GE- und GI-Gebieten. Er stellt lediglich ein G für „Gewerbliche Entwicklung“ dar. Die eingegangenen Stellungnahmen zur FNP-Änderung stimmen im wesentlichen mit den Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 145 überein. Der Bebauungsplan trifft detaillierte Regelungen als Ergebnis eines langen Planungsprozesses. LSBD Greife weist darauf hin, dass im Jahre 2010 der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 145 gefasst wurde, da man sich zwischen den großen Fraktionen einig war, hier ein eingeschränktes Industriegebiet (GIe) als Erweiterung des vorhandenen Gebietes östlich der L 78 einzuplanen. In seinen weiteren Ausführungen geht er nochmals auf die einzelnen Verfahrenschritte zum Bauleitplanverfahren ein. Die Verwaltung schlägt weiterhin die Ausweisung eines eingeschränkten GI-Gebietes vor. In diesem Zusammenhang hebt LSBD Greife die Unterschiede zwischen einem Gewerbegebiet und einem Industriegebiet hervor. Er gibt zu bedenken, dass sich einige Betriebe beim Kauf eines Gewerbegrundstückes gleichzeitig Erweiterungsflächen sichern, die erst 5 oder 10 Jahre später einer Nutzung zugeführt werden. In der EU und in Deutschland hat es in den vergangenen Jahren eine massive Verschärfung des Umweltrechtes gegeben. Viele Betriebe haben daher Sorgen, dass sie mögliche Erweiterungen in 5 oder 10 Jahren durch verschärfte Umweltauflagen in einem Gewerbegebiet nicht mehr umsetzen können. Um den Schutzanspruch der Anlieger sicherzustellen, setzt der Bebauungsplan Nr. 145 mit 66 dB nachts und 51 dB tags ein wesentlich niedrigeres Immissionskontingent fest als auf den Hauptflächen des Bebauungsplanes Nr. 99 östlich der L 78 mit 74 dB tags und 60 dB nachts.

 

Da die Stadt Bramsche in unmittelbarer Konkurrenz zu anderen Kommunen steht, sind zur Verbesserung der Einnahmesituation als weitere Punkte Vermarktungsaspekte zu berücksichtigen. Als zusätzliche Sicherung schlägt die Verwaltung zum Einen die Festsetzung als eingeschränktes Industriegebiet vor. Die zweite Sicherung besteht darin, dass die Stadt Bramsche als Eigentümerin der Flächen durch den Verkauf die Ansiedlung von Betrieben steuern kann. Die Entscheidung über den Verkauf eines Grundstückes trifft nicht die Verwaltung sondern die Politik. Für den Fall des Weiterverkaufs eines Grundstückes könnte die Stadt als weitere Sicherung überlegen, ein Vorkaufsrecht per Grunddienstbarkeit eintragen zu lassen.

 

Des weiteren ist im letzten Jahr nochmals die mögliche Zunahme der Verkehrsbelastung durch das geplante Industriegebiet berechnet worden. Die Berechnung hat an zwei Häusern im näheren Umfeld zu geringen Zunahmen des Schallpegels von 0,3 bzw. 0,6 dB geführt.

 

Abschließend geht LSBD Greife auf die Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft und auf die vorliegenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Privater aus der Vorlage WP 11-16/069 ein.

 

RM Quebbemann weist darauf hin, dass die CDU-Fraktion immer ein von den Festsetzungen eingeschränktes Industriegebiet gemeint hat, wenn in der Vergangenheit von einem Industriegebiet gesprochen wurde, um stark emittierende Betriebe zu verhindern. Es gibt aber durchaus industriell arbeitende Unternehmen wie beispielsweise die von LSBD Greife genannte Fa. Heywinkel, die auch in einem GE-Gebiet möglich wäre. Ob GI- oder GE-Gebiet, entscheidend für die Anwohner und die Betriebe sind die festgesetzten Einschränkungen. Die neue Mehrheitsgruppe der CDU, FDP, Grüne und Werner Ballmann hat sich daher in vielen Gesprächen und Sitzungen mit der Verwaltung auf Emissionsgrenzen geeinigt, die aus Sicht der Mehrheitsgruppe den Schutzinteressen der Anlieger genüge tun, gleichzeitig aber auch eine gewerbliche Entwicklung ermöglichen. Was diesbezüglich in der Vorlage zu finden ist, kann von der neuen Mehrheitsgruppe mitgetragen werden. In diesem Zusammenhang hebt RM Quebbemann auch das von LSBD Greife erwähnte zusätzliche Sicherheitsnetz, wie die Steuerungsmöglichkeit der Politik durch den Grundstücksverkauf und die Einrichtung eines Vorkaufsrechtes hervor. Die CDU hat sich im Kommunalwahlkampf in keinem Programm und in keiner Äußerung auf ein Industriegebiet festgelegt. Die entscheidende Frage besteht darin, ob die Stadt ausreichend Gewerbegrundstücke vorhalten kann. Hierzu bedarf es aus Sicht der CDU nicht zwingend eines Industriegebietes.

 

RM Bergander erinnert daran, dass die CDU-Fraktion vor der Kommunalwahl eindeutig allen Vorlagen zum Bebauungsplan Nr. 145 zugestimmt hat. Durch die Ausweisung als Gewerbegebiet wird sich aus seiner Sicht die Planung inhaltlich nicht ändern. Zu den frei gewordenen Flächen der britischen Streitkräfte im Oberzentrum Osnabrück benötigt der Wirtschaftsstandort Bramsche so etwas wie ein Alleinstellungsmerkmal. Die Ausweisung eines eingeschränkten Industriegebietes in Engter ist aus Sicht der SPD-Fraktion daher der einzig richtige Weg, um gegenüber dem Niedersachsenpark und der Stadt Osnabrück als Oberzentrum langfristig konkurrenzfähig zu bleiben.

 

RM Ballmann betont, dass der Schutz des Menschen hier im Vordergrund steht. Die Mehrheitsgruppe hat diese Schutzwürdigkeit mit der Stadtverwaltung diskutiert und sich dann auf diese neuen Werte, die man im Industriegebiet für Schall und Staubschutz setzt, geeinigt. RM Ballmann spricht sich gegen die Ausweisung eines Industriegebietes, jedoch für die Ansiedlung von Gewerbe an dem Standort in Engter aus. Dementsprechend stimmt er der Ausweisung eines Gewerbegebietes zu.

 

LSBD Greife widerspricht der Aussage von RM Ballmann, dass aufgrund der Gespräche zwischen der Verwaltung und der Mehrheitsgruppe Emissionswerte geändert wurden. Die Festsetzung der Emissionskontingente von 66 dB Tags und 51 dB Nachts waren bereits Grundlage des Entwurfs 2010.

 

RM Sieksmeyer hebt hervor, dass er als Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu jedem Zeitpunkt seine Bedenken gegen diese Planung geäußert hat. Er freut sich, dass die Bedenkenträger in der Mehrheit sind und es nicht zur Umsetzung dieser Planung kommen wird. Seitens der Grünen sollten künftig generell erhöhte Anforderungen an Betriebe bezüglich Staub-, Lärm- und Geruchsemissionen gestellt werden, damit sie sich auch in Gewerbegebieten ansiedeln können. Er sieht einer Vermarktung der Grundstücke in einem zukünftigen Gewerbegebiet positiv entgegen, auch wenn diese einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird.

 

RM Wahlers äußert seine Bedenken, dass sich die Gewerbegrundstücke bei einer Ausweisung als Gewerbegebiet nicht so vermarkten lassen wie Gewerbegrundstücke in einem Industriegebiet. Durch die Verzögerung des Bauleitplanverfahrens entstehen der Stadt zusätzliche Kosten.

 

RM Specht spricht sich für die Ausweisung als Gewerbegebiet aus. In diesem Zusammenhang hebt sie die gute Verkehrsanbindung und die deutlich niedrigeren Grundstückspreise hervor. Sie äußert sich optimistisch darüber, dass sich Gewerbe und Industrie zukünftig technisch so weiter entwickeln, dass sie den Anforderungen an schärfere Gesetzgebung standhalten.

 

Nach Mitteilung von RM Quebbemann wird der Vorlage Nr. WP 11-16/069 seitens der neuen Mehrheit nicht zugestimmt. Er bittet die Verwaltung den Beschluss so zu formulieren, dass baurechtlich eine Neuauslegung des Entwurfs erforderlich ist, mit der Intention, die Festsetzung auf GE zu ändern und die sonstigen Festsetzungen, was die Emissionskontingente angeht, so zu belassen.

 

RM Ballmann weist darauf hin, dass die Ortsbezeichnung „Im Masch“ nicht mit der Bezeichnung „Vullbrock´s Esch“ vor Ort übereinstimmt.

 

LSBD Greife entgegnet dazu, der gekennzeichnete Geltungsbereich im Plan für die Abgrenzung des Plangebietes maßgeblich ist. Darüber hinaus stimmt die Ortsbezeichnung „Im Masch“ mit dem Verzeichnis über die Straßenbenennung überein. Sollte das Straßenschild in dem besagten Bereich falsch sein, muss dies ausgetauscht werden.

 

Vorsitzender Pahlmann lässt über die Vorlage WP 11-16/057 zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes abstimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig