Beschluss: einstimmig angenommen

 

 


BGM´in Höltermann erklärt, dass der Jahresabschluss nach der gesetzlichen Regelung innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Rat bis zum 31.12. des auf das jeweilige Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen sei. In der Nachbetrachtung des ersten doppischen Haushaltsjahres ergaben sich jedoch eine ganze Reihe von Fragen und neuen Sichtweisen, die sowohl die Eröffnungs-, als auch die Schlussbilanz ganz erheblich beeinflussten. Diese Fragen mussten rechtlich geklärt, neue Bewertungen vorgenommen und Programmabläufe im Finanzverfahren der Fa. CIP hinterfragt und geändert werden. Der geprüfte Jahresabschluss 2010 wird voraussichtlich in der Dezember-Sitzung des Rates 2012 vorliegen. Das Rechnungsprüfungsamt wurde zwischenzeitlich mit einer Prüfungssoftware ausgestattet, die zukünftig deutlich schnellere Prüfungen ermögliche. Die gesetzlichen Zeitvorgaben könne aber auch künftig niemand einhalten.

EStR Willems ergänzt, dass das Problem der nicht einhaltbaren Fristen bei der Kommunalaufsicht und im Innenministerium bekannt sei. Aufgrund der Notwendigkeiten werde man dieses dort nicht beanstanden.

Herr Langkamp erläutert ausführlich und detailliert den Jahresabschluss 2009 und schlägt vor, der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2009 die Entlastung zu erteilen.

Im Anschluss daran gibt er einen Überblick über den derzeitigen Stand der finanzwirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Bramsche. Auf Anregung der Kreissparkasse habe sich die Stadt Bramsche einer kommunalen Verschuldungsdiagnose unterzogen mit dem Ergebnis, dass man keine risikobehafteten Darlehensverträge habe. Bei der Auswertung dieser Diagnose nehme man von den untersuchten 32 Kommunen eine Spitzenposition ein.

Herr Stiegemeyer präsentiert den Schlussbericht  des Rechnungsprüfungsamtes für das Haushaltsjahr 2009 und erläutert diesen ausführlich.

Herr Quebbemann bittet um eine Aufstellung darüber, welche Ermessensspielräume mit welchen Konsequenzen bei der Bewertung ausgeübt wurden. (siehe Anlage zum Protokoll)

Zu den interkommunalen Vergleichen (S. 54) sollte man in der nächsten Sitzung einen Tagesordnungspunkt vorsehen.

Herr Müller weist darauf hin, dass man zwischenzeitlich mit der Fa. IKVS einen entsprechenden Vertrag geschlossen habe. Verglichen werden dabei Städte bundesweit auf der Basis von ca. 3000 Kennzahlen. Ziel sei es, hier mittelfristig zu guten Vergleichszahlen mit anderen Städten und Gemeinden zu kommen.

Herr Nowak informiert den Ausschuss über die Zusammenarbeit der Rechnungsprüfungsämter Melle, Georgsmarienhütte und Bramsche. Inzwischen erfolge die technische Prüfung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Stadt Georgsmarienhütte über das RPA der Stadt Bramsche. Die technische Prüfung in Melle durch das RPA der Stadt Bramsche laufe jetzt ebenfalls an, nachdem der dort bislang zuständige Mitarbeiter in den Ruhestand gegangen sei.

 

Ausschussvorsitzender Cremer lässt über die Vorlage WP 11-16/092 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig