Beschluss: mehrheitlich angenommen

LSBD Greife erläutert die Vorlage Nr. 80.

 

RM Bergander führt aus, dass die Verlängerung der Veränderungssperre nötig sei, um eine geordnete Entwicklung und rechtsfehlerfreie Planung zu gewährleisten. Anlass für den Erlass der Veränderungssperre sei damals die Situation um das zwischenzeitlich geräumte Reifenlager gewesen.

RM Quebbemann schlägt vor, die Satzung nur für einen Teil des bisherigen Geltungsbereiches um ein weiteres Jahr zu verlängern: Bereich östlich des Fasanenweges, des sog. grünen Weges und in der Verlängerung dazu entlang der westlichen Grenze der Flurstücke 55/111, 55/126 und 55/53 (siehe Anlage zur Niederschrift).

 

LSBD Greife sieht eine Bebauung der rückwärtigen Grundstücksflächen am Fasanenweg weiterhin sehr kritisch. Die gewünschte Ausweisung von überbaubaren Flächen in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem metallverarbeitenden Betrieb sei verantwortungslos. Der Landkreis Osnabrück werde über den vorliegenden Bauantrag zu entscheiden haben.

 

Dipl.-Ing. Tangmann gibt zu bedenken, dass die vorliegenden Nutzungskonflikte nur sehr schwer lösbar seien und die Erarbeitung eines sachgerechten Lösungsvorschlags sehr arbeitsintensiv sei. Das Instrument der Veränderungssperre nütze einer sachgerechten Abwägung.

 

Aus Sicht des Vors. Pahlmann sollen die Anwohner bauen können, wenn sie das wollten. Allerdings müsse Rechtssicherheit gewährleistet sein. Schon jetzt seien die Immissionen teilweise überschritten.

 

RM Quebbemann weist darauf hin, dass die Anwohner die Lärmbelastungen kennen. Seitens der Verwaltung würden Personen geschützt, die nicht geschützt werden wollten. Es gebe Maßnahmen des passiven Schallschutzes und Festsetzungsmöglichkeiten bzgl. der Ausrichtung von Gebäuden.

 

LSBD Greife weist darauf hin, dass die Regelwerke des BImSchG und die DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ überall gelten.

 

BGM Höltermann erinnert an eine Veranstaltung im Rathaus, auf der sich Anwohner über die Lärm- und Staubentwicklung in der Nähe des Betriebes am Fasanenweg beschwert hätten. LSBD Greife habe damals auf den Bestandsschutz des Betriebes hingewiesen. Daher sei sie irritiert gewesen, als Anwohner später die Absicht signalisiert hatten, über die Bebauung der rückwärtigen Grundstücksflächen weitere 30 m an den Betrieb heranzurücken. 

 

 

Vors. Pahlmann lässt über die Vorlage Nr. 80 mit dem veränderten Geltungsbereich gem. des Vorschlages von RM Quebbemann abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:           5 Ja-Stimmen

                                                3 Nein-Stimmen

                                                1 Enthaltung

 

Damit ist die Beschlussvorlage mit geändertem Geltungsbereich angenommen.

 

Hinweis: Dem Protokoll ist als Anlage der Geltungsbereich der um ein Jahr verlängerten Veränderungssperre beigefügt.