Informationen seitens der Verwaltung werden durch LSBD Greife vorgetragen.

 

1.    Antrag Solarpark Hemker Strasse, Fa. Eyedexe

Im Dezember 2011 ist bei der Verwaltung ein Antrag auf Errichtung eines Solarparks südlich der Bahnlinie unterhalb der Hemker Straße vorgelegt worden. Hier soll auf einer Fläche von 24,2 ha ein Solarpark entstehen. Antragsteller ist die Fa. Eyedexe aus Kassel.

 

Der wirksame FNP der Stadt stellt die in Rede stehenden Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dar. Sie liegen zudem im Überschwemmungsgebiet und sind Bestandteil eines Landschaftsschutzgebietes. Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Osnabrück trifft für die in Rede stehenden Flächen mehrere, sich überlagernde Zielaussagen: Vorsorgegebiet für Landwirtschaft auf Grund besonderer Funktionen der Landwirtschaft, Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft und zumindest teilweise, Vorranggebiet für Natur und Landschaft.

 

Nach dem jetzt in Aufstellung befindlichen Landesraumordnungsprogramm für das Land Niedersachsen sollen für die großflächige Nutzung durch Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie „bereits versiegelte Flächen“ in Anspruch genommen werden. Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft – um eine solche Fläche handelt es sich südlich der Bahn – dürfen dafür nicht in Anspruch genommen werden. Das Land Niedersachsen begründet dieses raumordnerische Ziel damit, dass dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen als unverzichtbarer Basis für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion im Hinblick auf die zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen eine besondere Bedeutung zukommt.

 

Die Verwaltung hat zu dem vorliegenden Antrag mit der Landwirtschaftskammer Kontakt aufgenommen. Bei einer Anfrage im vorvergangenen Jahr zu einer anderen Fläche hatte die Kammer sich bezüglich der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen durch PV-Anlagen eher zurückhaltend, wenn nicht gar ablehnend geäußert. Die Kammer sieht auch den von der Verwaltung beschriebenen Druck auf die landw. Flächen als durchaus gegeben an, insbesondere auch durch die Biogasanlagen. Zur Frage der Bodenqualität teilt die Kammer mit, dass es sich um Böden mittlerer Qualität handelt, die jedoch im Verhältnis gesehen eine höhere Bonität als viele Flächen insbesondere im Nordkreis haben.

           

Ergebnis: Der vorliegende Antrag ist selbstverständlich unter den Rahmenbedingungen des EEG und des LROP sowie der städtischen Flächennutzungsplanung zu beurteilen. Unter Berücksichtigung der geschilderten landesplanerischen Vorgabe, die voraussichtlich in wenigen Monaten verbindlich sein wird und der erheblichen Inanspruchnahme landw. Flächen vergleichsweise guter Bonität kann dem Antrag an diesem Standort aus Verwaltungssicht nicht stattgegeben werden.

 

RM Sieksmeyer spricht sich im Namen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen gegen solare Freiflächenanlagen aus. Die städtische Klimaschutzpolitik solle vorrangig durch Windkraft und die Aktivierung von Dachflächen für die solare Energienutzung vorangetrieben werden. Durch Freiflächenanlagen würden sich die bereits hohen Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen weiter verschärfen.

 

RM Quebbemann lehnt die geplante Freiflächenanlage im Namen der CDU-Fraktion ab. Es solle der Druck auf die Bodenpreise landwirtschaftlicher Flächen nicht weiter erhöht werden.

 

2.    Sondersitzung zum Klimaschutzkonzept des Landkreises

LSBD Greife informiert, dass voraussichtlich im Mai im Rahmen einer Sondersitzung zum Thema „Klimaschutzkonzept des Landkreises Osnabrück“ eine Vorstellung des Klimaschutzkonzeptes seitens des Landkreises geplant ist.

 

3.    Bericht in den Bramscher Nachrichten v. 28.02.2012

Zum Thema Photovoltaik nimmt LSBD Greife zu einem Bericht in den Bramscher Nachrichten vom 28.02.12 Stellung. Dabei ging es um ein im Außenbereich der Stadt Bramsche realisiertes Bauvorhaben eines Landwirtes in Achmer. Dort sei ein Bauvorhaben entgegen der Zielrichtung des Gesetzgebers (§ 35 Baugesetzbuch - Bauen im Außenbereich) errichtet worden. Gerade die Größe des Bauvorhabens wurde im Verfahren seitens der Verwaltung hinterfragt; auch die Frage, warum nicht die durchaus ortsbildprägende Bausubstanz des Hofes instandgesetzt wurde. Nach Aussage des Bauherrn sei die Größe des Stalles weniger dem Flächenbedarf, als der PV-Anlage auf 120 m Dachlänge geschuldet. Die Verwaltung sei der Auffassung, dass hier ein Bauvorhaben entgegen der Zielrichtung des Gesetzgebers errichtet wurde. Das Beispiel zeige, dass die im EEG festgelegte Förderung des sog. „Grünen Stromes“ zumindest teilweise in die falsche Richtung geht.

 

4.    Antrag auf Ausweisung von Bauflächen „Am Sandhügel“

Bei der Stadt Bramsche ist im September 2011 das Schreiben eines Grundstückseigentümers eingegangen, der für das Flurstück 244/7, ca. 6.600 qm, gelegen östlich der Straße „Am Sandhügel“, die Ausweisung von Bauflächen beantragt. Die Überplanung der Flächen macht allerdings nur Sinn, wenn alle Eigentümer in diesem Bereich mit der Überplanung einverstanden sind. In diesem Bereich sind aber noch Flächen langfristig als Schrebergartenflächen verpachtet. Zudem bedürfte das Gebiet zuvor genauer Untersuchung, da dort wohl Quellbereiche vorhanden sind. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag erst dann inhaltlich zu prüfen, wenn alle Flächen zur Verfügung stehen, weil nur dann eine sinnvolle Erschließung möglich ist. Zudem müsste sichergestellt sein, dass die Quellbereiche einer Bebauung nicht entgegenstehen.

 

5.    Lärmaktionsplan – Auftrag an RP Schalltechnik

Die Verwaltung hat Anfang des Jahres einen Auftrag an RP-Schalltechnik in Osnabrück vergeben. Es geht um die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie mit anschließender Lärmaktionsplanung. Dies beinhaltet die Auswertung der Ergebnisse von Lärmkartierung an übergeordneten Straßen. In Bramsche sind hier die BAB 1, die B 68 und die B 218 betroffen. Daraus werden dann Lärmschwerpunkte abgeleitet. Die Ergebnisse werden nach interner Diskussion der Öffentlichkeit vorgestellt. Aufgrund der Ergebnisse erfolgt dann als nächster Schritt eine Lärmaktionsplanung, die letztendlich in einzelnen Maßnahmen mündet. Zuständig für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist der Straßenbaulastträger. Da die Lärmaktionsplanung bundesweit erfolgt und ein ganz erhebliches Maßnahmen- und Investitionsvolumen, wahrscheinlich in Milliardenhöhe, zur Folge haben wird, kann überhaupt keine Aussage über die Möglichkeit der Realisierung einzelner Maßnahmen gemacht werden. (Auftragssumme € 4.800)

 

6.    Sachstand B 218.

Im Januar 2012 hat die Straßenbauverwaltung der Stadt und anderen Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines Behördentermins den Stand des Entwurfsverfahrens zum Ausbau mit Grunderneuerung auf der B 218 zwischen Hesepe und Ueffeln vorgestellt. (Die Präsentation der Landesstraßenbauverwaltung zum Ausbau der B 218 ist der Niederschrift beigefügt.) Insgesamt wurden 5 Alternativen untersucht: Nördl. Verbreiterung, beidseitige Verbreiterung, Ausbau/Erhaltung, Trassenverlegung vor Hesepe, Erhaltung.

Im Rahmen einer Bewertungsmatrix wurden die Alternativen gegenübergestellt. Die Alternative 3 (Ausbau mit Verbreiterung nach Süden, Erhaltung im Heseper Abschnitt) war in der Punktbewertung die relativ beste. Die Straßenbauverwaltung wird auf dieser Grundlage weiterarbeiten, wobei nach Ansicht der Verwaltung noch durchaus Möglichkeiten gegeben sind, den Eingriff in den Baumbestand weiter zu reduzieren. Da die Straßenbauverwaltung vom RQ 11 nicht wird Abstand nehmen können, ist es sicherlich sinnvoll, die Straße unter Inanspruchnahme (= Verrohrung) des Grabens so weit wie möglich in Richtung Süden zu drücken, um für die Anlieger eine Entlastung dahingehend zu erreichen, dass die Straße möglichst nicht näher an die Häuser heranrückt. Der Vorentwurf soll Ende 2012 fertiggestellt sein. Die Verwaltung wird weiter berichten.

 

7.    Mautstrecke B 68

Die Straßenbauverwaltung hat der Stadt Bramsche mitgeteilt, dass die Bundesstrasse 68 im Abschnitt von Osnabrück-Haste bis Hesepe (Abzweig ins Industriegebiet) mautpflichtig wird, und zwar ab August 2012. Stadt Bramsche, Landkreis Osnabrück und Straßenbauverwaltung werden in den kommenden Wochen alle theoretischen Ausweichstrecken per Zählung erfassen, um nach Einführung der Mautpflicht auf der B 68 etwaige Veränderungen eindeutig belegen zu können.

 

8.    Zusätzliche Sitzung wg. B 145

Die Verwaltung beabsichtigt in Abstimmung mit dem Ausschussvorsitzenden am 18.04.2012 zu einer Sondersitzung zur Beratung über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 145 „Industriegebiet westlich der L 78“ im Ortsteil Engter einzuladen.