RM Quebbemann fordert Änderungen/ Ergänzungen im öffentlichen und im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift v. 07.12.2011. Letztere werden im nicht-öffentlichen Teil behandelt (siehe unten TOP 24).

 

Die Niederschrift der Sitzung vom 07.12.2011 (öffentlicher Sitzungsteil) wird mit Ausnahme des TOP 12 einstimmig genehmigt.

 

RM Quebbemann regt die Umformulierung der Niederschrift zu TOP 12, Abs. 3 wie folgt an (Ergänzungen in kursiv): „Die CDU tut sich grundsätzlich schwer, den örtlichen Bauvorschriften im Bebauungsplan zuzustimmen. Sie möchte aber auch nicht die gesamte Planung unnötig verzögern und erklärt sich daher mit den örtlichen Bauvorschriften einverstanden. Angesichts der Tatsache, dass die Verwaltung signalisiert hat, eine Überarbeitung der Gestaltungssatzung konstruktiv zu begleiten, stellt die CDU in diesem Einzelfall die Bedenken gegen die Gestaltungssatzung/ örtl. Bauvorschriften zurück. (...)“

 

Die Verwaltung bezweifelt die Richtigkeit dieser Aussage und behält sich vor, die Tonaufnahmen aus der Sitzung heranzuziehen.

 

Vors. Pahlmann lässt darüber abstimmen, wer eine Änderung des Protokolls unter TOP 12 für erforderlich hält.

Abstimmungsergebnis: 5 Stimmen für eine Änderung, 3 Stimmen gegen eine Änderung, 1 Enthaltung.

 

Nachtrag: Die Verwaltung hat die Tonaufnahmen abgehört und nimmt eine Neuformulierung der o.g. Passage wie folgt vor:

„Die CDU tut sich grundsätzlich schwer, den örtlichen Bauvorschriften im Bebauungsplan zuzustimmen. Sie möchte aber auch nicht die gesamte Planung unnötig verzögern. RM Quebbemann erklärt, dass im Vorfeld mit der Verwaltung vereinbart worden sei, das Thema Gestaltungssatzung im nächsten Jahr in Ruhe anzugehen (Überarbeitung mit dem Ziel der Entbürokratisierung). Aufgrund dieser Vereinbarung stellt die CDU in diesem Einzelfall die Bedenken gegen die Gestaltungssatzung/ örtl. Bauvorschriften zurück und trägt den Beschluss des Bebauungsplans mit. (...)“