Entsprechend der sich aus § 4 der soeben beschlossenen Betriebssatzung ergebenden Sitzverteilung benennen die Ratsfraktionen die Mitglieder des Betriebsausschusses gemäß der Anlage zu diesem Protokoll. Die Besetzung des Betriebsausschusses wird durch einstimmigen Beschluss des Rates gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt.